EU-Parlament fürchtet Wirtschaftsspionage über Swift-Daten

In einem am Mittwoch verabschiedeten Entschließungsantrag haben die Volksvertreter Richtlinien für das Fluggastdatenabkommen und die Datenspiegelung in die USA durch SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications) auf den Weg gebracht und kritisieren die derzeitige Praxis.

Da in den vergangenen Jahren ohne das Europäische Parlament Abkommen zu Flug- und Finanzdaten und vor allem zum ‘Automated Targeting System’ geschlossen worden sind, konnte eine “Situation der Rechtsunsicherheit” entstehen, was die notwendigen Datenschutzgarantien betreffe.

Das Parlament sei erneut besorgt darüber, dass Daten, die “nicht Bürger der USA betreffen und die nicht auf amerikanischem Hoheitsgebiet erstellt worden waren” über den belgischen  Finanzdienstleister SWIFT im vollen Umfang an die USA gespiegelt werden und das “unter Verletzung gemeinschaftsrechtlicher und einzelstaatlicher Datenschutzvorschriften”.

Das Parlament fordert daher von der Kommission, “das Potential für Wirtschaftsspionage zu analysieren, das sich aus der derzeitigen Struktur der Zahlungssysteme im weitesten Sinn ergibt.” Das Parlament halte es auch für sehr beunruhigend, dass “dieser Sachverhalt, der einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die Charta der Grundrechte darstellt, nicht zu einem früheren Zeitpunkt durch die EZB oder die Zentralbanken der Länder kritisiert wurde”. Diese seien erst auf Medienberichte hin tätig geworden. Auch der Rat der EU habe sich bislang zu den Vorgängen nicht geäußert.

Zudem sollten diese Daten zu Finanztransaktionen nur unter klar festgelegten Bedingungen für gerichtliche Ermittlungen verwendet werden dürfen. Derzeit könnten die USA auch die Weitergabe von personenbezogenen Daten einfordern, sofern sie von Personen stammen, die bei Banken mit Filialen in den USA, Versicherern, Telekommunikationsanbietern oder Unternehmen der sozialen Sicherheit tätig sind.

Da die Daten aus Swift belgischem Recht und damit der EU-Richtlinie für den Datenschutz unterliegen, müsse das Unternehmen die Spiegelung der Daten auf einen Server in die USA einstellen oder aus dem Hoheitsgebiet der USA verlagern.

Auch ein längerfristiges Abkommen mit den USA über die Weitergabe von Fluggastdatensätzen müsse auf bestimmten Grundsätzen beruhen und vor allem auf einer Politik, die auf erwiesenen Tatsachen gründe. Im Juli endet das vorläufige Abkommen mit den USA, das vorübergehend die Weitergabe regelt. Diese Flugdaten sollten alleine mit einer deutlichen Zweckbegrenzung weitergegeben werden dürfen. EU-Bürger müssten zudem über die Weitergabe dieser Daten informiert werden und sollten sie auch einsehen können. Der Piracy-Akt ermöglicht den US-Bürgern Einsicht und auch die Möglichkeit der Veränderung der erhobenen und gespeicherten Daten.

Silicon-Redaktion

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