Bitkom und VG Wort streiten um neue Studie
“Hohe Kopierabgaben auf IT-Geräte sind ungerechtfertigt.” Diesen Schluss zieht der Branchenverband Bitkom aus einer Studie, die er beim Marktforscher TNS Infratest in Auftrag gegeben hat.
Hintergrund ist, dass das neue Urheberrecht die tatsächliche Nutzung der Geräte zum Maßstab für die künftigen Abgaben macht. Untersucht wurde die Nutzung von PCs, Scannern, Druckern, Fax- und Multifunktionsgeräten sowie Kopierern. Die Ergebnisse resultieren aus Tagebüchern, die knapp 7000 Anwender zwei Wochen lang geführt haben.
Fazit der Studie ist nach Angaben des Bitkom, dass IT-Geräte mit Kopierfunktion nur selten dazu verwendet werden, urheberrechtlich geschütztes Material zu vervielfältigen. “Der Anteil urheberrechtlich relevanter Kopiervorgänge liegt bei den meisten Geräten deutlich unter zehn Prozent”, sagte Bitkom-Präsidiumsmitglied Uli Holdenried.
Derzeit fordern mehrere Verwertungsgesellschaften, unter anderem PCs und Multifunktionsgeräte mit höheren Abgaben zu belegen. Das lehnt der Bitkom unter Berufung auf die Studie ab. Demnach beziehen sich nur acht Prozent der privaten Kopiervorgänge mit Hilfe von PCs auf urheberrechtlich geschützte Inhalte. Die meisten Kopiervorgänge davon würden von einigen Gerichten und Wissenschaftlern als nicht abgabenpflichtig bewertet, hieß es. Berücksichtige man dies, sei bei PCs nicht einmal jeder hundertste Kopiervorgang abgabenrelevant.
Für die Abgabenhöhe sei auch entscheidend, dass die Anwender ihre PCs überwiegend zu anderen Zwecken als zum Kopieren nutzen – etwa, um Dokumente zu erstellen oder Fotos zu bearbeiten. Vor diesem Hintergrund falle der für die Abgabenhöhe relevante Nutzungsumfang mit 0,2 Prozent verschwindend gering aus. Auch Multifunktionsgeräte würden nur selten im Sinne der Urheberrechtsabgaben genutzt: Lediglich sechs Prozent aller Kopiervorgänge auf privaten Geräten beträfen urheberrechtlich geschütztes Material; die Hälfte davon seien in puncto Abgaben umstritten. Im geschäftlichen Einsatz lägen die Werte jeweils noch niedriger.
Nach dem neuen Urheberrecht müssen Hersteller und Verwertungsgesellschaften die Höhe der Abgaben in Verhandlungen festlegen. “Die TNS-Infratest-Studie zeigt, dass es keine Basis für hohe Abgaben gibt”, so Holdenried. Die Studie steht derzeit noch nicht zum Download, weitere Informationen sind bei der Bitkom-Abteilung Urheberrecht verfügbar.
Die VG Wort verwies anlässlich des Präsentation der TNS-Infratest-Studie auf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 25. Januar 2006, das “die Objektivität von Industrie-Studien schon 2006 in Frage gestellt hat”. Ein Bitkom-Mitgliedsunternehmen habe im Verlauf des damaligen Prozesses (AZ 12 O 110/05) eine Studie der GfK vorgelegt, nach der nur 1,1 Prozent aller auf Druckern angefertigten Kopien als urheberrechtlich relevant angesehen werden sollten.
Das Landgericht Düsseldorf habe dazu in seiner Urteilsbegründung ausgeführt: “Nach alledem sind schon ausweislich der Studie des Beklagten 7,6 Prozent der Druckvorgänge als urheberrechtlich relevant einzustufen. Der Prozentsatz fällt in Wahrheit noch um einiges höher aus, weil die Untersuchung gewisse Druckernutzungen, die ebenfalls von urheberrechtlicher Relevanz sind, außen vorlässt.”
Die Auswertung des identischen Datenmaterials der zitierten Studie durch die VG Wort sei zu dem Ergebnis gekommen, dass mindestens 39 Prozent der Druckvorgänge als urheberrechtlich relevant einzustufen sind.