Schließung von Megaupload und die Folgen

Das FBI hat den Filehoster Megaupload vom Netz genommen. Wie die US-Justiz am Donnerstagabend mitgeteilt hat, wurden vier Personen, darunter auch der mutmaßliche Betreiber Kim Dotcom – auch bekannt als Kim Schmitz -, in Neuseeland festgenommen. Den Verhafteten wird vorgeworfen, durch den Betrieb von Megaupload einen Schaden von mehr als 500 Millionen Dollar verursacht zu haben. Viele ehemalige Nutzer von Megaupload fragen sich nun, ob auch sie zivil- oder strafrechtliche Folgen befürchten müssen.

Bei der rechtlichen Beurteilung der Nutzung von Megaupload muss man zwischen ‘Uploadern’ und ‘Downloadern’ unterscheiden. Die Uploader, also diejenigen, die Dateien wie Musik oder Filme auf den Server laden, werden in der Regel intensiv zivil- und strafrechtlich verfolgt. Wurde urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen und der Link dazu, zum Beispiel auf einer Linkressource, veröffentlicht, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Dafür drohen Schadensersatzforderungen von rund 1000 bis 2000 Euro und die Einleitung eines Strafverfahrens. Je nach Ausmaß der Urheberrechtsverletzungen drohen den ‘Uploadern’ hohe Geldstrafen oder sogar mehrjährige Haftstrafen.

Anders sieht es dagegen bei den Downloadern aus. Auch sie begehen durch das Downloaden zwar eine Urheberrechtsverletzung, aber in aller Regel werden von ihnen keine IP-Adressen gespeichert, so dass keine Rückverfolgung möglich sein dürfte. Die Verunsicherung der Nutzer ist dennoch groß. Was passiert, wenn die IP-Adressen dennoch gespeichert wurden? Viele fragen sich, ob die auf den Servern gefundenen Adressen Nutzern zugeordnet und dafür genutzt werden können, gegen sie rechtliche Schritte einzuleiten.

Davon, dass Nutzer von Megaupload eine rechtliche Verfolgung durch deutsche Behörden befürchten müssen, ist derzeit nicht auszugehen. Zunächst ist unklar, welche Daten genau auf den Servern von Megaupload vorhanden sind. Selbst wenn IP-Adressen gespeichert worden sind, sind diese nur innerhalb von sieben Tagen zurückzuverfolgen; das heißt, die Provider dürfen die zu der IP-Adresse gehörenden persönlichen Daten nur sieben Tage lang speichern. Die Übermittlung der IP-Adressen aus den USA zu den deutschen Behörden wird garantiert deutlich länger dauern.

Mögliche Folgen für die Betreiber

Die Nutzer dürften also wahrscheinlich noch glimpflich davonkommen, zumindest dann, wenn sie nur “gedownloaded” haben. Anders jedoch die Betreiber von Megaupload. In Deutschland ist umstritten, ob der Betrieb einer Plattform wie Megaupload überhaupt illegal ist, da diese auch zu legalen Zwecken genutzt werden kann. Es können beispielsweise große Dateienmengen von den Rechteinhabern selbst getauscht werden. Der Sharehoster ‘Rapidshare’ ist beispielsweise vom Oberlandesgericht Düsseldorf von der Haftung für Urheberrechtsverletzungen freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Köln vertrat hierzu noch eine andere Auffassung.

Dies zeigt, dass die Rechtslage in Deutschland derzeit noch sehr umstritten ist. Die US-Behörden sehen dagegen scheinbar bereits in dem Betrieb von Megaupload eine Urheberrechtsverletzung. Wenn man dies so sieht, drohen den Betreibern wohl auch nach US-Recht mehrjährige Haftstrafen sowie Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe.

Problematisch: Umgang der Behörden mit legalen Daten

Problematisch ist auch der Umgang der US-Justiz mit den legalen Daten, die auf den Servern von Megaupload bereitgehalten wurden: Nutzer, die eigene Dateien, wie zum Beispiel Urlaubsfotos, auf Megaupload hochgeladen haben, kommen nun an diese Daten nicht mehr heran. In dieser Hinsicht verhalten sich die US-Behörden, die die Plattform ohne Rücksicht auf Verluste dicht gemacht haben, gewissermaßen wie ‘Wild-West-Sheriffs’. Rapidshare hat in der Vergangenheit stets betont, dass der größte Teil der gespeicherten Daten legal sei. Insofern muss man sich die Frage stellen, ob hier nicht auch Ansprüche gegen den US-amerikanischen Staat bestehen. Aber selbst wenn diese Ansprüche nach deutschem Recht möglicherweise bestehen, dürften sie in der Sache jedoch später schwer durchzusetzen sein.

Silicon-Redaktion

View Comments

  • aber vielleicht gelingt es ja Amerikanern,
    den Zugriff zu ihren legalen Daten und Schadenersatz für die Zeit, in der sie nicht zugreifbar sind, in einer dortzulande möglichen Sammelklage zu erstreiten

Recent Posts

Low Code, High Impact: Transformation von ISS Palvelut

Das finnische Facility-Service-Unternehmen ISS Palvelut hat eine umfassende Transformation seiner Betriebsabläufe und IT-Systeme eingeleitet.

1 Tag ago

Vorsicht vor verseuchten PDFs

PDFs werden zunehmend zum trojanischen Pferd für Hacker und sind das ideale Vehikel für Cyber-Kriminelle,…

1 Tag ago

KI transformiert die Fertigungsindustrie

Laut Teamviewer-Report „The AI Opportunity in Manufacturing“ erwarten Führungskräfte den größten Produktivitätsboom seit einem Jahrhundert.

2 Tagen ago

Hat die zunehmende Dominanz von Microsoft in der IT-Security Folgen?

Microsoft erobert zunehmend den Markt für Cybersicherheit und setzt damit kleinere Wettbewerber unter Druck, sagt…

4 Tagen ago

Frauen in IT-Führungspositionen stark unterrepräsentiert

Nur 14 Prozent der Führungskräfte in der IT sind weiblich. Warum das so ist und…

4 Tagen ago

Drei Viertel aller deutschen KMUs testen ihre Backups nicht regelmäßig

Obwohl ein Großteil der Unternehmen regelmäßig Backups durchführt, bleiben Tests zur tatsächlichen Funktionsfähigkeit häufig aus.

4 Tagen ago