Seine Einschätzung begründet Alsup damit, dass die Geschworenen im ersten Teil des Prozesses um die Nutzung von Java in Android nur in einem Punkt eine Urheberrechtsverletzung bestätigt haben. Demnach soll Google neun Zeilen Code unerlaubt verwenden, die zur RangeCheck-Methode gehören. Oracles Berechnungen eines möglichen Schadenersatzes berücksichtigten nicht, dass es nur um neun von mehreren Millionen Zeilen gehe, so der Richter.
Alsup schlug Oracle zudem vor, einen Weg zu finden, die Klage an den zu erwartenden Schadenersatz anzupassen. Damit deutete er an, beide Parteien sollten erneut versuchen, eine Lösung auszuhandeln, um eine langwierige dritte Prozessphase zu vermeiden, in der es um die Höhe des Schadenersatzes gehen würde.
Unklar ist allerdings weiterhin, ob das Verfahren überhaupt wie geplant zu Ende gebracht werden kann. Das Gericht muss noch über Googles Antrag entscheiden, den ersten Teil der Verhandlung, der sich mit dem Urheberrecht befasste, für gescheitert zu erklären. Die Geschworenen hatten zu der Frage, ob Googles Nutzung von Java unter Fair Use fällt und damit angemessen war, kein einstimmiges Urteil finden können.
Für mögliche Patentverletzungen hatte Google im April Oracle bis zu 2,8 Millionen Dollar geboten. Darüber hinaus sollte Oracle für ein Patent bis Dezember 2012 0,5 Prozent seiner Android-Einnahmen erhalten und für ein zweites Patent bis April 2018 weitere 0,015 Prozent der Umsätze. Das Angebot ist allerdings nur gültig, wenn Oracle die Patentverstöße erfolgreich nachweisen kann. Groklaw zufolge ist der Ausgang des zweiten Prozessteils jedoch vollkommen offen. Oracle hat den Vergleichsvorschlag zudem ausgeschlagen.
[mit Material von Rachel King, ZDNet.com]
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