Europaweites Hausverbot für Samsungs Galaxy Tab 7.7
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem von Apple beantragten Eilverfahren das deutsche Verkaufsverbot für Samsungs Galaxy Tab 7.7 auf die gesamte EU ausgeweitet. Eine zweiten Eilantrag lehnte das Gericht jedoch ab.
Hinsichtlich des Galaxy Tab 7.7 sieht das OLG jedoch das Geschmacksmuster verletzt (Az. I-20 W 141/11) und hat daher auch der koreanischen Muttergesellschaft den Vertrieb des 7-Zoll-Geräts in der Europäischen Union (außer Deutschland) verboten, wie es in einer Mitteilung heißt.
Das Landgericht Düsseldorf hatte der deutschen Samsung-Tochter schon am 24. Oktober 2011 den Verkauf hierzulande untersagt (Az. 14c O 255/11). Ein europaweites Verkaufsverbot lehnte es damals jedoch ab, weil es in der rechtlich selbständigen deutschen Tochter Samsung Electronics GmbH aus Schwalbach keine Niederlassung im Sinne der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung sah, was für eine zulässige Klage in Deutschland erforderlich ist. Das OLG Düsseldorf ging hingegen jetzt davon aus, dass die deutsche Samsung-Tochter als Niederlassung einzustufen ist. Sie erwecke jedenfalls den Anschein, unter anderem auf ihrer Internetseite und in den Garantiebedingungen, dass sie für ihre Mutter handle.
Einen zweiten Eilantrag Apples (Az. I-20 U 35/12), der auch ein Vertriebsverbot des Galaxy Tab 10.1 N zum Inhalt hatte, lehnte das OLG Düsseldorf jedoch ab und bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom Februar (Az. 14c O 292/11). Demnach ahmt das gegenüber dem Galaxy Tab 10.1 modifizierte 10-Zoll-Tablet das iPad weder unerlaubt nach noch verletzt es Apples Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Auch in den USA geht der Streit zwischen Apple und Samsung weiter. Da erneute Vermittlungsgespräche in der vergangenen Woche laut Reuters gescheitert sind, läuft alles auf einen großen Prozess hinaus. Apple-CEO Tim Cook sowie Samsungs Vice Chairman Choi Gee-sung und Mobile-Chef Shin Jong-kyun hatten sich der Nachrichtenagentur zufolge heimlich getroffen, um doch noch eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Verhandlungen gingen aber ebenso ergebnislos zu Ende wie die ersten Gespräche im Mai. Der Beginn des Hauptverfahrens in San Jose ist für den 30. Juli angesetzt. Doch auch danach können die Parteien ihren Streit noch außergerichtlich beilegen.
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