Java: Oracle will Berufung gegen Google

Oracle hat wie erwartet gegen den erstinstanzlichen Richterspruch über die Verwendung von Java in Googles Android Berufung eingelegt.

Oracle wird trotz der Niederlage in der ersten Instanz den Java-Rechtsstreit mit Google fortsetzen. Den beim US Circuit Court of Appeals eingereichten Berufungsantrag begründet es damit, dass Googles Nutzung von Java in dem Mobilbetriebssystem Android “eindeutig unfair” sei. Das berichtet die Agentur Reuters, der eine Kopie des Antrags vorliegt.

Demnach argumentiert Oracle, dass das Urheberrecht dafür gedacht sei, alle Arten von Arbeiten zu schützen. Dazu gehörten auch “kurze Gedichte und sogar eine chinesische Speisekarte”. Was Oracle mit Java geschaffen habe, sei “deutlich origineller, kreativer und arbeitsintensiver”.

 

 

Oracle hatte Google 2010 verklagt. Es soll angeblich gegen die Rechte verstoßen, die Oracle an 37 Java-APIs (Application Programming Interface) hält. Google habe die APIs wissentlich ohne eine Lizenz von Sun Microsystems benutzt, das Oracle 2010 übernommen hat. Google hielt dem entgegen, dass es die APIs kostenlos verwenden dürfe, weil Java selbst gratis zu nutzen sei und die Schnittstellen Voraussetzung für die Anwendung der Programmiersprache seien.

Im vergangenen Mai erzielte Oracle einen Teilerfolg. Die Geschworenen entschieden, dass Google die “gesamte Struktur, Abfolge und Organisation” der Programmiersprache Java verletzt. Uneinig war sich die Jury jedoch, ob Googles Nutzung von Java als “Fair Use” gelten kann, also trotz Urheberrechtsverletzung angemessen ist. Im zweiten Teil des Prozesses entschieden die Geschworenen einstimmig, dass Android keine Oracle-Patente verletzt. Der vorsitzende Richter William Alsup urteilte anschließend, dass APIs nicht dem Urheberrecht unterliegen, und wies die entsprechenden Ansprüche Oracles zurück.

Oracle unterstellt in seinem Schriftsatz nun, dass Alsups Annahme falsch ist. Googles Vorgehen vergleicht das Unternehmen in einem hypothetischen Beispiel mit der fiktiven Autorin “Ann Droid”. Sie habe Zugang zu einer Vorabkopie von “Harry Potter” gehabt und Teile davon kopiert. “Google hat genauso sicher – und genauso missbräuchlich – wie Ann Droid ein literarisches Werk kopiert und auch dieselbe Verteidigung vorgebracht”, schreibt Oracles Anwalt E. Joshua Rosenkranz.

Google wollte Oracles Berufungsantrag auf Nachfrage von News.com nicht kommentieren. Reuters zufolge wird der Suchkonzern im Mai einen eigenen Schriftsatz einreichen.

[mit Material von Don Reisinger, News.com]

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