Piratenpartei zeigt BKA wegen Kauf verfassungswidriger Software an

Die Piratenpartei Deutschalnd hat das Bundeskriminalamt (BKA) wegen der Verschwendung von Steuergeldern durch den Kauf verfassungswidriger Software angezeigt.

Die Anzeige der Piratenpartei Deutschland beim Bundesrechnungshof bezieht sich auf den Kauf des BKA des Trojaner FinFisher. Die Software stelle einen grundlegenden Eingriff in die Privatsphäre dar und es sei daher wahrscheinlich, dass er ebenfalls wie der Staatstrojaner “O’ zapft is” als verfassungswidrig eingestuft wird.

“Es ist deshalb zu erwarten, dass auch der neue Trojaner verfassungswidrig und damit nicht einsetzbar ist”, so die Piraten in einer Mitteilung. Die Ausgaben für die Spähsoftware FinFisher kritisieren die Piraten daher als Geldverschwendung. Zudem kritisieren die Piraten, dass die Bundesregierung Spähsoftware einkauft, die von Regimen im Nahen Osten gegen Oppositionelle eingesetzt wird.

 

 

“Die Bundesregierung und das BKA verschwenden Millionen an Steuergeldern für Kauf und Erprobung verfassungswidriger Software. Sie begeben sich damit in schlechte Gesellschaft: Diktaturen auf der ganzen Welt nutzen FinFisher, um Demokratiebewegungen zu unterdrücken. Das BKA sollte seine Gelder lieber in die Ausbildung seiner Computerforensiker stecken und so einen tatsächlichen Sicherheitsvorteil schaffen, statt sie für verfassungswidrige Software auszugeben”, Sebastian Nerz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland. Nerz hat die die Anzeige gemeinsam mit Markus Barenhoff, der ebenfalls stellvertretendem Vorsitzender der Piraten ist, eingereicht.

Die Piraten gründen ihre Behauptung, auf mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichtes sowie auf ein Gutachten des Generalbundesanwalts. Aus diesen gehe hervor, dass die Software in Deutschland nicht Verfassungskonform eingesetzt werden können.

“Der Bundesrechnungshof soll deshalb prüfen, ob das Bundeskriminalamt durch den Einkauf des FinFisher-Trojaners gegen das Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung nach Art. 114 GG verstoßen hat”, so die Piraten in der Aussendung. Zudem fordert die Partei den sofortigen Stopp jedweden Einsatzes von Schadsoftware durch die Regierungsbehörden.

Barenhoff dazu: “Entweder ist der Einkauf des Trojaners ein Zeichen dafür, dass im Bundesministerium des Inneren mehrere Jahre alte Urteile des BVerfG nicht bekannt sind, oder – was wohl am schlimmsten wäre – man dort plant, wider besseren Wissens verfassungsrechtlich nicht gedeckte Methoden anzuwenden. Dies muss aus unserer Sicht dringend aufgeklärt werden, und wir hoffen, dass eine Prüfung durch den Bundesrechnungshof dazu beiträgt.”