DSL-Flatrates wird es in der gewohnten Form von der Telekom nicht mehr geben. Schon ab 2. Mai will der Ex-Monpolist in Neuverträgen die Drosselung von Bandbreitenvolumen festschreiben. Das sorgt in der Blogosphäre nicht nur für Spott und Hohn, sondern auch für ernstzunehmende Kritik.
Von diesem Medien-Echo angespornt hat der Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler sich jetzt in einem Brief an den Telekom-Chef René Obermann gewandt. Spiegel Online zitiert aus dem Schreiben: Wettbewerbsbehörden und auch die Regierung werde “die weitere Entwicklung in Bezug auf eine eventuell unterschiedliche Behandlung eigener und fremder Dienste unter dem Aspekt der Netzneutralität sehr sorgfältig verfolgen.”
Der FDP-Politiker Rösler stört sich an der von der Telekom bekannt gegebenen Tatsache, dass bestimmte eigene Dienste nicht auf die von der Telekom veranschlagten Volumen gerechnet werden. Damit würde der Konzern Konkurrenzangebote ungebührlich benachteiligen.
In dem Brief droht Rösler dem Lenker der Telekom, an der der Bund nach wie vor beteiligt ist, mit politischen Maßnahmen, die “Netzneutralität und Sicherstellung von Wettbewerb” gewährleisten sollen.
Sollten Angebote wie T-Enertain von der Telekom anders bewertet werden, wie vergleichbare Konkurrenzangebote, stellt das eine Verzerrung des Wettbewerbs dar. Aber auch das Gebot der Netzneutralität wäre damit verletzt. Daher könnten die von der Telekom angekündigten DSL-Drosseln, die mit Volumenbegrenzungen von Mobilfunktarifen vergleichbar sind, durchaus Anlass für eine kartellrechtliche Prüfung geben.
Die Telekom hingegen erklärt die Ausnahme für Entertain damit, dass es sich um einen so genannten ‘Managed Service’ handle. Auch andere Anbieter wie etwa der Streaming-Dienst, der bereits gegenüber der dpa die Pläne der Telekom kritisierte, könnten mit der Telekom einen solchen Service-Tarif aushandeln, der jedoch für die Anbieter mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Dann wären diese Dienste von den Daten-Volumina der Telekom ausgenommen.
Die Ilse Aigner, CSU-Bundesverbraucherministerin, erklärt, es sei sicher nicht verbraucherfreundlich, Flatrates auf diese Weise zu begrenzen. Sie könne hier keine Verbesserung für den Verbraucher erkennen. Auch Aigner sieht die Bevorzugung der Telekom-Dienste als Unterwanderung des Gebotes der Netzneutralität. Damit ist festgeschrieben, dass auch Datenintensive Dienste nicht gesondert abgerechnet werden dürfen. Die Bundesnetzagentur hingegen bestätigt bereits die neuen Tarife entsprechend zu prüfen.
Laut aktuellen Angaben wolle die Telekom diese Drosselung nicht vor 2016 einführen. Allerdings macht der Konzern die technische Umsetzung von der Entwicklung des Breitbandvolumens abhängig.
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