Routerzwang: Bundesnetzagentur will Netzabschlusspunkt definieren

Am 6. November will die Bundesnetzagentur in einer Anhörung den sogenannten Netzabschlusspunkt festlegen. Anbieter von DSL-Anschlüssen und Routern streiten sich, wo sich dieser eigentlich befindet.

dsl-internetzugang-breitband-shutterstock_Ensuper-800Wo liegt eigentlich der sogenannte Netzabschlusspunkt? Diese Frage will die Bundesnetzagentur in einer formellen Anhörung am 6. November endgültig klären. Der Netzabschlusspunkt ist schon länger ein Streitpunkt zwischen Anbietern von DSL-Anschlüssen und Routern. Aktuell schreiben Anbieter von DSL-Anschlüssen ihren Kunden vor, welches Router-Modell sie nutzen können. Damit definieren sie nicht nur die nach außen nutzbaren Dienste, sondern auch was der Nutzer mit seinem Router in der eigenen Wohnung anfangen kann.

Die Problematik thematisierte AVM zum ersten Mal im Januar. Der Anbieter aus Berlin hatte die Passivität der Bundesnetzagentur kritisiert. Die Behörde hatte in Schreiben an Endkunden mitgeteilt, dass sie nicht intervenieren wird, wenn Netzbetreiber ausschließlich vorgegebene Router am Breitbandanschluss des Nutzers erlauben oder ihnen Kennwörter, zum Beispiel für Sprachdienste, vorenthalte.

AVM begrüßt es daher, dass die Bundesnetzagentur nun Verbraucher, Anwender, Verbände und Industrie bis zum 6. November um Stellungnahmen bittet. Die von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Netzabschlussgeräten als Alternativen zur TAE-Dose sieht der Anbieter jedoch kritisch. Wie AVM in einer Pressemitteilung erklärt, werde dadurch “das bisher größte Erfolgsmodell des liberalisierten Telekommunikationsmarktes, nämlich die Einstufung der TAE als einheitlicher Netzabschlusspunkt, dadurch in Frage gestellt.”

Einen einheitlichen Netzabschlusspunkt für alle Zugangstechnologien (DSL, Kabel, LTE und andere) will die Bundesnetzagentur festlegen. Für technisch schwer umsetzbar hält die AVM und ist der Meinung, dass diese Maßnahme der Bedeutung von DSL uns einer besonderen Regulierung nicht gerecht werde. “24 Millionen Haushalte mit DSL-Anschlüssen haben bislang vom freien Wettbewerb und den daraus entstandenen Innovationen profitiert. Sollte die freie Endgerätewahl in Zukunft nicht mehr möglich sein, werden Wettbewerb und Innovationen im Festnetz auf der Strecke bleiben”, so AVM. Offen spezifizierte Schnittstellen zu Netzen und freier Wettbewerb seien darüber hinaus auch im Mobilfunk der Motor für Innovationen, wie Smartphones.

AVM-Geschäftsführer sprach sich auch auf der CEBIT 2013 gegen den Routerzwang aus (Bild: ITespresso).
AVM-Geschäftsführer sprach sich auch auf der CEBIT 2013 gegen den Routerzwang aus (Bild: ITespresso).

AVM gehe es mit der Kritik am Routerzwang nicht darum, eigene Pfründe zu sichern, das betonte das Unternehmen schon auf der CeBIT vor Journalisten. Da die Berliner ihre Produkte nicht nur direkt an Kunden verkaufen, sondern auch als Hardware-Lieferant bei mehreren Netzbetreibern gesetzt sind, kam dieser Verdacht auf. Geschäftsführer Johannes Nill zufolge, wolle man vielmehr verhindern, dass Neuerungen Opfer der Vermarktungsstrategien der DSL-Provider werden. Wenige Woche später zeigte sich, dass andere Router-Anbieter ähnlichen denken. 17 Hersteller aus der TK-Branche hatten ein unterzeichnetes Positionspapier an das Bundeswirtschaftsministerium übergeben.

Unter anderem beruft sich AVM in der Argumentation auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2001 (Aktenzeichen 6 C 6/00). Gegen einen Bescheid der Bundesnetzagentur hatte damals die Deutsche Telekom AG geklagt. Die Agentur hatte das Unternehmen aufgefordert, einem Konkurrenten einen entbündelten Zugang zur TAL zur Verfügung zu stellen – und zwar einen diskriminierungsfreien Zugang also “blanken Draht” ohne vorgeschaltete Abschlusseinrichtung.

Das Anbieten eines Zugangs mit einer Vorschalteinrichtung durch die Deutsche Telekom sah das Bundesverwaltungsgericht als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Es ging darum, ob das Netz bereits an der Wand in der Wohnung des Nutzers endet, oder erst am Eingang des Routers. Für das Gericht endet es bereits an der Wand.

Laut Vodafone wollen ohnehin die meisten Kunden die bereitgestellte EasyBox verwenden – mit der auch sichergestellt sei, dass die Installation reibungslos läuft und Fernwartungs-Services problemlos möglich sind (Bild: Vodafone).
Laut Vodafone wollen ohnehin die meisten Kunden die bereitgestellte EasyBox verwenden – mit der auch sichergestellt sei, dass die Installation reibungslos läuft und Fernwartungs-Services problemlos möglich sind (Bild: Vodafone).

Den Beginn ihres Netzes versuchen besonders Vodafone und Telefónica aber auch Kabelnetzbetreiber und einige nur regional tätige Anbieter, zum Ausgang des Routers hin zu verschieben. Verwaltungsgründe und Vereinfachung der Nutzung führen sie als Argumente dafür an.

Gegenüber silicons Schwesterseite ITespresso erklärte Vodafone im Januar, dass der Großteil der Kunden sowieso die von Vodafone zur Verfügung gestellte EasyBox verwenden wolle. Damit sei auch sichergestellt, dass die Installation reibungslos läuft, Fernwartungs-Services problemlos möglich sind und die “zuverlässige Nutzung von Sprach- und Internet-Diensten” gewährleistet ist.

Eigene Hardware wollen Vodafone zufolge nur “sehr wenige Kunden” nutzen und benötigen für deren Betrieb SIP-Zugangsdaten. Jede Anfrage prüfe der Mobilfunkanbieter individuell. “Sollte der Kunde uns die Herausgabe dieser Daten nachvollziehbar begründen, stellen wir sie ihm selbstverständlich zur Verfügung”, so ein Sprecher. Versierten Nutzern macht es das Unternehmen damit zwar nicht unmöglich, eigene Hardware zu nutzen, erschwert es aber und verlangt vom Kunden eine Rechtfertigung für sein Handeln, die dieser nach Auffassung von AVM und vieler Nutzer nicht schuldig ist.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]