Das Hamburger Landgericht hat zwei Klauseln in den Geschäftsbedingungen SAPs untersagt. SAP fordert in den entsprechenden Passagen, dass Lizenzen von Software-Produkten nur mit Zustimmung des Konzerns in Walldorf an Dritte weiterverkauft werden dürfen.
Die Richter in Hamburg erklärten, dass diese Klausel und eine weitere zur so genannten Vermessung ungültig sind. In der Klausel zur Vermessung legt SAP die Kontrolle darüber fest, wie viele Nutzer auf ein Software-Produkt zugreifen dürfen. Verwendet SAP diese Klauseln weiter, drohen die Hamburger Richter mit einem Ordnungsgeld.
Allerdings kann sich die klagende Susen Software nicht in allen Punkten durchsetzen. Die Klage gegen eine dritte Klausel, in der SAP die Pflege der Software regelt, weist das Landgericht zurück. Mit diesem Passus legt SAP fest, dass die Pflege der Software ausschließlich durch SAP erfolgen darf.
Dennoch hofft Axel Susen, der Gründer und Geschäftsführer der Susen Software, dass der Handel mit gebrauchten Lizenzen durch das Urteil weiter vereinfacht wird. So sei mehr Wettbewerb möglich und auch die Position der Händler von gebrauchten Software-Lizenzen werde dadurch gestärkt.
SAPs Klauseln hatte das Gericht bereits in der mündlichen Verhandlung als nicht vereinbar mit der Entscheidung zu gebrauchten Lizenzen des Europäischen Gerichtshof (EuGH) bezeichnet. 2011 hatte Oracle gegen den Münchner Gebraucht-Lizenz-Händler UsedSoft wegen des Weiterverkaufs von ungenutzten Software-Lizenzen geklagt. Der Streit führte schließlich bis vor die höchste europäische Gerichtsinstanz.
Das Urteil gegen SAP ist noch nicht rechtskräftig. Von SAP gibt es derzeit noch keinen Kommentar zu der Entscheidung. Dem Hersteller würden die Gründe für die Entscheidung des Landgericht Hamburg noch nicht vorliegen. Erst nach einer Prüfung der Urteilsbegründung wolle SAP über das weitere Vorgehen entscheiden, so ein SAP-Sprecher am Freitag gegenüber Der dpa.
Im Vorfeld hatte Susen erklärt: “Konkret gehen wir dagegen vor, dass SAP es in seinen AGB zustimmungspflichtig macht, wenn die eigene Software weiter verkauft wird oder wenn neue Lizenzen von Dritten hinzugekauft werden, dass es die Nutzung der eigenen Software beim Kunden regelmäßig überprüfen darf und dass es den Kunden zwingt, die gesamte SAP-Software nur vom Konzern selbst warten zu lassen und auf Drittanbieter zu verzichten.“
Susen sieht in dem aktuellen Urteil keinen “existentiellen Schlag” gegen SAP. Dennoch könnten dadurch kleinere Unternehmen früher den Einstieg in professionelle Softwarelösungen schaffen. Susen geht dennoch davon aus, dass das Urteil das “aktuell übliche Preismodell des Konzerns in Frage stellt”.
Susensoftware handelt seit Sommer 2002 mit stillen SAP-Lizenzen. Die ersten Lizenzen stammte von der “Kabel New Media AG”. Susnesoftware wurde damals vom Insolvenzverwalter beauftragt, 35 SAP R/3 Operational User zu verkaufen.
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