Google wendet Kartellverfahren durch die EU ab

Google Gerichtshof der Europäischen Union

Google und die EU haben sich im Kartellstreit geeinigt. Dadurch wird ein Verfahren überflüssig. In Zukunft stellt das Unternehmen drei Angebote von Konkurrenten gleichrangig dar. Googles Wettbewerber können noch ein letztes Mal Stellung dazu nehmen, bevor die Kommission die Zugeständnisse für rechtswirksam erklärt.

Die EU-Kommission wird kein Kartellverfahren gegen Google einleiten. Die beiden haben eine Einigung im Kartellstreit erzielt. Das teilt Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia mit. Demnach präsentiert Google zukünftig drei Angebote von Konkurrenten in vertikalen Märkten gleichwertig mit den eigenen.

Google Gerichtshof der Europäischen UnionBei Suchanfrage wie Flugreisen, Hotels oder Restaurants zeige Google in Zukunft die Ergebnisse von drei Nischenportalen ebenso prominent an wie die in der Suchmaschine integriertem Angebot von Google. “Durch eine objektive Methode” – also transparent und nachvollziehbar – wird entschieden welche drei das jeweils sind.

Almunia glaubt: “Ohne Google daran zu hindern, die eigenen Dienste zu verbessern, bekommen Nutzer eine echte Auswahl auch zu konkurrierenden Diensten, die in einer vergleichbaren Weise dargestellt werden. Dann können die Nutzer die beste Alternative wählen. So haben sowohl Google als auch Wettbewerber einen Anreiz für Innovationen.”

Konkurrenten können noch einmal Kommentare dazu abgeben, bevor die Kommission die Zugeständnisse für rechtsverbindlich erklärt.

Bereits 2010 hatte die EU eine Voruntersuchung eingeleitet. Sie vermutete zu dieser Zeit, dass Google die marktbeherrschende Stellung im Online-Suche-Bereich, bei der Suchmaschinenwerbung und Vermittlung von Suchmaschinenwerbung im Europäischen Wirtschaftsraum ausgenutzt haben könnte. Google drohte im März 2013 ein langwieriges Verfahren, an dessen Ende eine Strafe von bis zu 10 Prozent der weltweiten Jahresumsätze (etwa 5,8 Milliarden Dollar) hätte stehen können.

Schrittweise reichte Google Verbesserungsvorschläge bei der EU ein. Aus Sicht von Almunia ließ sich der Suchmaschinenkonzern dabei jedoch zu viel Zeit. Vor einigen Tagen bezeichnete er den dritten Anlauf als “viel besser” als die vorherigen. Die Einigung zeigt, dass er mit ihnen zufrieden war.

Die EU hatte neben der Bevorzugung von Links zu Googles eigenen spezialisierten Suchdiensten in den Suchergebnissen noch drei weitere Kritikpunkte. Welche Zugeständnisse das Unternehmen hinsichtlich diesen gemacht hat, geht aus der Meldung der Kommission nicht hervor.

Zu den drei offenen Punkten zählten die unautorisierte Verwendung von Originalinhalten von Webseiten Dritter etwa bei Google News, vertragliche Bindung von Webseitenbetreibern an Googles Werbedienste und mangelnde Übertragbarkeit von Suchmaschinen-Werbekampagnen auf konkurrierende Plattformen. Jedoch hatte Google bereits im August 2013 unter anderem vorgeschlagen, dass Werbetreibende die Möglichkeiten erhalten, ihre Anzeigenkampagnen einfach auf andere Plattformen umzuziehen.

[mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]

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