Offenbar zählten deutsche Unternehmen zu Spionagezielen des britischen Geheimdienstes Government Communications Headquarters (GCHQ). Einem Bericht von Der Spiegel zufolge versuchte der Dienst, “umfangreiches Wissen über zentrale Satelliten-IP-Diensteanbieter in Deutschland aufzubauen”. Zu den Betroffenen gehören die drei Provider Stellar, Cetel und IABG.
Neben der Überwachung des Datenverkehrs interessierte sich der britische Geheimdienst auch für wichtige Kunden der deutschen Unternehmen, deren Lieferanten sowie künftige technische Trends der Branche. Auch einzelne Mitarbeiter wurden gezielt überwacht.
Die Unterlagen stammen aus dem Fundus von Whistleblower Edward Snowden und beschreiben angeblich auch die Möglichkeiten der NSA zur “automatisierten, maschinellen Verarbeitung von gesammelten Informationen”. Unter anderem wird ein System namens “Nymrod” erwähnt, das Namen erkennen kann. Wie der Spiegel berichtet tauchen unter dem Namen “Merkel” etwa 300 Einträge auf. Demnach erhielt die NSA am 7. März 2013 vom US-Geheimgericht Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC) die Erlaubnis, Ziele in Deutschland zu überwachen.
Noch ist unklar, ob die Informationen über die deutschen Firmen auch zur Industriespionage genutzt wurden. Bislang hat die US-Regierung Vorwürfe zurückgewiesen, die NSA gebe gesammelte Daten an US-Unternehmen weiter. Darüber hinaus kündigte US-Präsident Barack Obama in einer Rede am 17. Januar 2014 an, die USA werde das Abhören von befreundeten Regierungen und Staatschef einstellen. Den Einsatz der NSA-Programme, um US-Firmen Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, untersagte er zudem mit einem Erlass.
Obama hatte Ende vergangener Woche einen Reformplan präsentiert, der die massenhafte und langfristige Speicherung von US-Telefondaten durch die NSA beenden könnte. Künftig soll der Auslandsgeheimdienst keine Verbindungsdaten ohne Anlass sammeln und bis zu fünf Jahre lang speichern dürfen. Dies erlaubt bislang Abschnitt 215 des Patriot Acts. Anstelle dessen sollen nur noch die Telefongesellschaften Telefondaten speichern. Zudem sollen diese, wie bereits bisher gesetzlich vorgesehen, nicht länger als 18 Monate aufbewahrt werden. Wenn die NSA auf diese Daten zugreifen will, würde der Geheimdienst eine richterliche Genehmigung im Einzelfall benötigen. Nur in einer Notfallsituation würde sie nicht vorausgesetzt.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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