Bundesregierung: Verbraucherverbände sollen bei Datenschutzverstößen klagen dürfen
Bislang haben sie nur das Recht aufgrund von Verbraucherrechtsverstößen gegen Unternehmen vorzugehen oder wenn sich die Datenschutzbestimmung als Vertragsklausel ansehen lässt. Diese Gesetzeslücke will die Bundesregierung jetzt schließen. Dazu muss das sogenannte Unterlassungsklagegesetz modifiziert werden.
Die Bundesregierung will Verbraucherschutzorganisationen in Zukunft das Recht einräumen, bei datenschutzrechtlichen Verstößen gegen Unternehmen klagen zu dürfen. Das erfordert eine Änderung des sogenannten Unterlassungsklagegesetzes. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat nun Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) seinen Kabinettskollegen vorgelegt, wie Spiegel Online meldet.
Verbraucherschützer fordern bereits länger, Datenschutzverstöße durch Unternehmen abmahnen und Unterlassungsklagen erheben zu dürfen. Bisher können sie lediglich gegen Verbraucherrechtsverstöße vorgehen – es sei denn, die Datenschutzbestimmung lässt sich in Ausnahmefällen als Vertragsklausel betrachten. Diese Gesetzeslücke führt bisher dazu, dass Verbraucherverbände keine rechtlichen Optionen besitzen, wenn Unternehmen etwa Kundendaten zu Unrecht erheben oder weitergeben.
Mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetzesänderung soll die Position der Internetnutzer gestärkt werden, die individuell nur schwer gegen Datenmissbrauch vorgehen können. “Verbraucher sind in vielen Fällen überfordert, sich alleine gegen ein großes Unternehmen durchzusetzen”, kommentierte Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesverbraucherschutzministerium, gegenüber der Nachrichtenagentur DPA.
In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es dem Spiegel zufolge, die “zunehmende Digitalisierung vieler Bereiche des Alltagslebens” schaffe die wachsende Gefahr, dass Daten unzulässig erhoben, verarbeitet oder genutzt würden. Anhand der Reform sollen Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte besser durch Sanktionen bestraft werden. “Ziel ist, schlagkräftiger gegen zweifelhafte Angebote vorzugehen”, so Billen weiter.
Der Entwurf sieht vor, dass alle datenschutzrechtlichen Vorschriften für Unternehmen auch Eingang in den Katalog der Verbraucherschutzgesetze finden. Dazu zählen beispielsweise die Regeln zur Datenweitergabe an Dritte für werbliche Zwecke.
Bundesjustizminister Maas erhofft sich von dem Klagerecht für Verbände, Internetunternehmen dazu zu bewegen, sensibler mit den Daten ihrer Anwender umzugehen. “Wer die Privatsphäre seiner Kunden verletzt, kann nicht mehr hoffen, dass er ungeschoren davonkommt”, sagte der SPD-Politiker gegenüber dem Spiegel. Bereits im Februar erklärte er dazu: “Wir schützen damit auch seriöse Unternehmen, die es mit dem Datenschutz ernst nehmen, vor unlauterer Konkurrenz.”
[Mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]