Datenschutz-Sammelklage gegen Facebook ist zulässig

Facebook (Grafik: Facebook)

Das hat das Wiener Landgericht festgestellt. Demnach muss Facebooks irische Tochter innerhalb von vier Wochen auf die Klage reagieren. Die Frist lässt sich um weitere vier Wochen verlängern. Das Gericht kann ein Versäumnisurteil fällen, sollte die Klage unbeantwortet bleiben.

Die Überprüfung der Datenschutz-Sammelklage gegen Facebook Irland hat das Wiener Landgericht für Zivilrechtssachen abgeschlossen. Der Aktivist Max Schrems hatte sie eingereicht. Die von ihm gegründete Initiative Europe versus Facebook teilte in einer Pressemitteilung (PDF) mit, dass das Social Network nun vier Wochen Zeit hat, die Klage zu beantworten.

Logo Facebook“Der erste Schritt im Prozess ist damit abgeschlossen”, heißt es weiter in der Pressemeldung. Facebook habe die Möglichkeit, die Frist um weitere vier Wochen zu verlängern. Das Wiener Gericht könne, im Falle einer ausbleibenden Reaktion auf die Klage, ein Versäumnisurteil gegen Facebook fällen.

Bereits nach wenigen Tagen hatte Schrems die anvisierte Zahl von 25.000 Unterstützern für die Klage gesammelt. Die Zahl hat sich seitdem auf 60.000 erhöht. Unklar ist aber noch, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt noch in die Sammelklage aufgenommen werden. Da jede Anmeldung geprüft werden musste, hatte Schrems die Teilnehmerzahl begrenzt. Noch kann man sich aber als Interessent registrieren.

Die Klage hat das Ziel, dass Facebook in Europa seine Datenverwendungsrichtlinie überarbeitet. Sie ist Schrems Einschätzung zufolge ungültig. Außerdem soll das Unternehmen für “viele Arten der Datenverwendung” keine Zustimmung seiner Nutzer einholen. Ebenfalls gegen europäisches Recht verstoße, die Teilnahme am NSA-Überwachungsprogramm PRISM sowie das Tracking von Internetnutzern auf Webseiten, beispielsweise über den “Gefällt mir”-Button.

Darüber hinaus kritisiert er die Überwachung und Analyse von Nutzern per “Big Data”-Anwendungen. Aus zahlreichen Quellen verknüpfe Facebook Daten, auch solche die Nutzer nie auf dem Social Network veröffentlicht hätten. Zudem habe das Unternehmen die Datenschutzeinstellungen seiner Mitglieder “eigenmächtig” geändert, damit sie der Einführung von “Graph Search” zustimmen. Schließlich soll Facebook unberechtigt Nutzerdaten an externe Anwendungen weitergeben.

Nach eigenen Aussagen hat Schrems die Schadenersatzforderung bewusst gering angesetzt. Er fordert 500 Euro pro Person. “Wir klagen nur auf eine kleine Summe, weil es uns vor allem um ordentlichen Datenschutz geht, aber bei vielen Tausend Teilnehmern würden wir eine Summe erreichen, die Facebook spürt.” Angesichts von 25.000 Klägern beläuft sich die Summe nun auf 12,5 Millionen Euro.

Tipp der Redaktion: Max Schrems war vor drei Jahren Jurastudent in Wien – einer von vielen. Das änderte sich, nachdem er durch seine Klage gegen Facebook bekannt geworden war. Er warf dem Konzern vor, zu emsig Daten zu sammeln. Mit “Kämpf um deine Daten” hat er jetzt sein erstes Buch vorgelegt – ein Weckruf für alle Internet-Nutzer.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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