Gesetz gegen “ständige Erreichbarkeit”

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Studien zeigen einen Zusammenhang zwischen der Zunahme von psychischen Erkrankungen und der “ständigen Erreichbarkeit” von Arbeitnehmern. Jetzt will die Bundesregierung mit Bestimmungen gegensteuern.

Quelle: Citrix
Quelle: Citrix

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin soll im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums prüfen, ob und wie sich für die Erreichbarkeit von Arbeitnehmern Höchstwerte festlegen lassen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles rechnet, wie sie in einem Interview mit der Rheinischen Post jetzt erklärt hat, bis 2015 mit Ergebnissen.

“Es gibt unbestritten einen Zusammenhang zwischen Dauererreichbarkeit und der Zunahme von psychischen Erkrankungen, das haben mittlerweile auch die Arbeitgeber anerkannt. Wir haben dazu auch wissenschaftliche Erkenntnisse”, sagte Nahles dem Blatt. Allerdings brauche der Gesetzgeber “allgemeingültige und rechtssichere Kriterien”, bevor er Betrieben etwas vorschreibe.

Nahles verweist darüber hinaus auf die Initiative Neue Qualität der Arbeit, mit der ihr Ministerium Arbeitgebern helfe, “Stressfaktoren zu erkennen und diese Ursachen gemeinsam mit Beschäftigten und Betriebsräten anzugehen.” Die Ministerin in dem Interview weiter: “Es gibt darüber hinaus auch schon eine Klarstellung im Arbeitsschutzgesetz, dass psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden müssen. Jeder Arbeitgeber ist und bleibt beim psychischen Arbeitsschutz ganz klar in der Pflicht.”

Nahles rühmt sich außerdem damit, dass sie dafür gesorgt habe, dass die Prüfung einer Anti-Stress-Verordnung in den Koalitionsvertrag aufgenommen wird. Das Thema wird seit einiger Zeit wegen der zunehmenden Vermischung von Beruf- und Privatleben, ein Grund dafür sind neue Möglichkeiten mobilen Arbeitens mit Smartphones und Tablets, stärker in der Öffentlichkeit diskutiert.

Aufsehen erregte vor allem eine im Dezember 2011 bekannt gewordene Betriebsvereinbarung bei VW, wonach nach Feierabend keine E-Mails mehr auf Firmen-Smartphones der Mitarbeiter weitergeleitet werden sollen. Die gilt zwar nur für die tariflich bezahlten VW-Angestellten, sorgte aber dennoch für Gesprächsstoff.

 

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Der Entscheidung des Volkswagen-Konzerns gingen eine ganze Reihe von Studien zu den Auswirkungen der veränderten Arbeitwelt voraus. So stellte etwa schon 2010 die Technische Universität Dortmund fest dass Beschäftigten in der IT-Branche ihre Arbeit gehörig zu schaffen macht. Sie haben vielfach gesundheitliche Probleme und psychische Beschwerden.

Nicht einmal die Hälfte der Umfrageteilnehmer ging davon aus, die Belastung bis zum Rentenalter durchzustehen. Im selben Jahr teilte der BKK Bundesverband mit, dass 84 Prozent der Berufstätigen in Deutschland auch außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit per E-Mail, Telefon und Handy für Kunden, Kollegen und Vorgesetzte erreichbar sind.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

 

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