Leistungsschutzrecht – Verlagseiten aus Telekom-Suchmaschine verbannt

Die auf Google-Technik basierende Suche der Portale GMX.de, Web.de und T-Online.de listet in der Ergebnisseite keine Erzeugnisse von Magazinen deutscher Verleger auf, die sich über die VG Media in Sachen Leistungsschutzrecht vertreten lassen. Betroffen sind davon zahlreiche Titel der Verlagshäuser Burda und Springer wie welt.de und chip.de. Eine entsprechende Suche wird mit der Fehlermeldung “Die angeforderte Suche ergab leider keine Ergebnisse” quittiert. Entdeckt hat dies der bekannte Medienjournalist Stefan Niggemeier.

Offenbar hat sich die Deutsche Telekom, die die Portale betreibt, nicht mit der VG Media einigen können und die Inhalte der fraglichen Titel bereits zum 1. August aus dem Index gelöscht. Das geht aus einer Stellungnahme von T-Online hervor, die Niggemeier vorliegt: “Die VG Media und die Deutsche Telekom haben sich in der letzten Zeit über die Lizenzierung der Leistungsschutzrechte von denjenigen Presseverlegern ausgetauscht, die von der VG Media vertreten werden. Man konnte sich allerdings nicht einigen. Die Deutsche Telekom hat sich daher — bis auf Weiteres — entschlossen, ab Ende Juli 2014 die entsprechenden Suchergebnisse auf ihren Portalen so darstellen zu lassen, dass sie eindeutig nicht unter das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse der von der VG Media vertretenen Presseverlage fallen.”

Im Juni hatte die VG Media Klage gegen Google, Yahoo und 1&1 eingereicht. In einer Presseaussendung begründete die Organisation ihr Vorgehen wie folgt: “Die VG Media hat den Zivilrechtsweg gegen Google eröffnet und in erster Instanz die Anträge auf Zahlung einer angemessenen Vergütung wegen der Verwertung des Presseleistungsschutzrechtes durch Google eingereicht. Zuständig für die Klage ist zunächst die Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent – und Markenamt, die dem Landgericht vorgelagert ist.” Allerdings will das Bundeskartellamt kein Missbrauchsverfahren gegen Google einleiten. Laut Kartellamtschef Andreas Mundt bestehe kein hinreichender Anfangsverdacht. Durch die Entscheidung des Bundeskartellamts dürfte der Klage der VG Media erheblicher Wind aus den Segeln genommen worden sein.

Grundlage für die Klage respektive Beschwerde ist das 2013 verabschiedete Leistungsschutzrecht, das aber gegenüber früheren Entwürfen deutlich entschärft wurde. “Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte” sind von der Regelung ausgenommen und bleiben damit lizenzfrei. Um genau diese von Google verwendete Snippets ging es aber eigentlich bei dem Gesetz. Denn längere oder komplette Texte sind ohnehin durch das Urheberrecht geschützt.

Viele Online-Portale wie Focus Online, Handelsblatt.com, FAZ.net, Spiegel Online, Stern.de und Sueddeutsche.de haben sich der Beschwerde der VG Media nicht angeschlossen. Die NetMediaEurope GmbH, die die IT-Magazine ZDNet.de, ITespresso.de, silicon.de, CNET.de und GIZMODO.de betreibt, wird von der VG Media ebenfalls nicht vertreten.

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Redaktion

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