Britischer Geheimdienst: Überwachung von PCs ohne konkreten Verdacht erlaubt
GCHQ darf auch ohne eine Gefahr für die Sicherheit oder ein Anzeichen auf eine Straftat Abhöraktionen starten. Das zeigt ein Gerichtsdokument über die Befugnisse des Geheimdienstes. Das “verdachtslose Hacking” müsse ein Ende haben, so Bürgerrechtler.
Freifahrtschein für den britischen Geheimdienst Government Communications Headquarters (GCHQ). Die Behörde darf auch ohne Verdacht auf konkrete Sicherheitsbedenken oder Straftat Computer, Handys und andere Kommunikationsgeräte überwachen. Das zeigen Gerichtsunterlagen (PDF), die die Bürgerrechtsorganisation Privacy International veröffentlicht hat. Aus diesen geht hervor, dass die Abhörprogramme des GCHQ weitreichender sind als bislang angenommen.
Anwälte der britischen Regierung haben das Gerichtsdokument verfasst. Es beinhaltet die Befugnisse des Geheimdienstes und die rechtlichen Grundlagen. Im Rahmen der Beschwerde gegen die britische Regierung konnte Privacy International auf die Unterlagen zugreifen.
“Die Regierung ist seit fast zehn Jahren im Hacking-Geschäft aktiv, bisher wurde sie aber noch nie für ihre Aktionen zur Rechenschaft gezogen”, schreibt Eric King, Deputy Director von Privacy International, in einer E-Mail an TechWeekEurope. “Sie haben sich selbst unglaubliche Befugnisse eingeräumt, um in die Telefone und Computer einzudringen, die ein so wichtiger Teil unseres Lebens sind.”
“Noch schlimmer ist, dass sie glauben, sie haben auch ohne eine juristische Rechtfertigung die Macht, gegen jeden vorzugehen, egal ob er eines Verbrechens verdächtigt wird oder nicht”, so King weiter. “Das verdachtslose Hacking muss aufhören und die Aktivitäten unserer Geheimdienste müssen dem Gesetz unterliegen.”
Überwachungspraxis des GCHQ rechtswidrig
Das für die britischen Geheimdienste zuständige Sondergericht Investigatory Powers Tribunal (IPT) hatte bereits im Februar geurteilt, dass die Überwachungspraxis des GCHQ in den Jahren 2007 bis 2014 rechtswidrig war. Die Überwachung elektronischer Kommunikation in Kooperation mit dem US-Auslandsgeheimdienst NSA verstoße gegen die Artikel 8 beziehungsweise 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Zum ersten Mal, seit der Gründung im Jahr 2000, entschied das Gericht gegen einen Nachrichtendienst.
Laut den Unterlagen des Whistleblowers Edward Snowden hat sich der britische Geheimdienst mehrfach in ausländische Netzwerke gehackt. Unter anderem sollen NSA und GCHQ die Netze mehrerer deutscher Telekommunikationsanbieter kompromittiert haben. Zudem sollen sie gemeinsam gegen den belgischen SIM-Karten-Hersteller Gemalto vorgegangen sein.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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