Bundesjustizminister Heiko Maas und Innenminister Thomas de Maizière haben sich auf neue Ecktpunkte für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Wie Maas mitteilt, sollen Telekommunikationsdaten nun noch maximal zehn Wochen gespeichert werden.
Wie es von dem Justizministerium heißt, stelle die Speicherung dieser Daten “keinen unerheblichen Eingriff in die Grundrechte dar”. Daher habe man bei der Neuformulierung die Speicherdauer reduziert und die Zugriffhürden für diese Daten erhöht. Auch dürften keine Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt werden. Nachdem sich die beiden Verhandlungspartner nun einigen konnten, sollen die Eckpunkte “zügig” in einen Gesetzesentwurf umgesetzt werden.
Die Vorratsdatenspeicherung wurde nach drei Jahren im Jahr 2010 vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt. Mit der aktuellen Neuformulierung wollen es Innen- und Justizministerium noch einmal versuchen. Allerdings will man in diesem Zusammenhang auch nicht mehr von Vorratsspeicherung sprechen, sondern von “Speicherverpflichtung und Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten”.
Justizminister Heiko Maas (SPD) teilt mit, dass so genannte Verkehrsdaten zehn Wochen vorgehalten werden. Daten müssen unmittelbar nach Ablauf der Speicherfrist gelöscht werden, ansonsten drohen Geldstrafen. Standortdaten bei Mobilfunkgesprächen sollen vier Wochen lang gespeichert werden.
Berufsgeheimnisträger, Notrufe sowie Beratungsstellen sollen besonderen Schutz erfahren und E-Mails sollen nicht gespeichert werden. Gespeichert sollen zudem nur Verbindungsdaten werden, Inhalte von Gesprächen dürfen auch weiterhin nicht gespeichert werden.
Zudem dürfen Sicherheitsbehörden lediglich im Zusammenhang mit schweren Straftaten und nach richterlicher Genehmigung auf diese Daten zugreifen. Zudem müssen die Betroffen bei einem Abruf ihrer Daten stets über den Zugriff durch die Sicherheitsbehörden informiert werden.
Unter Verkehrsdaten versteht die Bundesregierung die Telefonnummern, die an einem Telefonat beteiligt sind, sowie Uhrzeit und Datum. Bei Internet-Telefonie wird die IP-Adresse gespeichert.
Diese Daten sollen mit besonderen Verschlüsselungs-Algorithmen und durch ein Vieraugen-Prinzip geschützt werden. Wer sensible Daten entwendet und Verkauft begeht den ebenfalls neu eingeführten Straftatbestand der “Datenhehlerei”. Bei besonders hohen Kosten für die Speicherung können Provider auf Entschädigungen durch den Staat hoffen.
Innenminister de Maizière (CDU) erhofft sich durch diese Vereinbarung “fundamentale” Verbesserungen bei der Bekämpfung von Verbrechen, Terrorismus und der organisierten Kriminalität. Nicht nur Datenschützer und Bürgerrechtler halten die anlasslose Speicherung von Daten für Bedenklich. Auch der Europäische Gerichtshof hatte eine entsprechende EU-Richtlinie für ungültig erklärt, weil die Massenüberwachung gegen Grundrechte verstoße und ein Gefühl der ständigen Überwachung erzeuge. Dennoch ist sich de Maizière sicher, dass der aktuelle Vorschlag, der zusammen mit dem Justizministerium in den vergangenen Wochen ausgearbeitet wurde, die Vorgaben der Gerichte erfüllt.
Auch wenn die große Koalition den Datenschutz in dem neuen Vorschlag stärkt, bedeutet die Überwachung aller Bürger einen massiven Paradigmenwechsel. Einen “beispiellosen Angriff auf die Grundrechte” sieht etwa der Grünen-Politiker und stellvertretende Fraktionsvorsitzender Konstantin von Notz in dem neu ausgearbeiteten Kompromiss. Die neue Speicherfrist ändere nichts an der Tatsache, dass es zu einer anlasslosen Massenüberwachung der Telekommunikation der Bundesbürger komme, so die rechtspolitische Grünen-Sprecherin Katja Keul.
Auch der High-Tech-Verband BITKOM meldet sich in der Debatte zu Wort. “Es ist wichtig, dass ein Ausgleich zwischen dem hohen Gut der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte einerseits und berechtigten Sicherheitsinteressen andererseits gefunden wird”, so BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf Der vorliegende Vorschlag zeigt dabei auch klar Grenzen einer Vorratsdatenspeicherung auf. Letztlich brauchen wir aber eine europäische Lösung. Ein rein nationaler Ansatz belastet ausschließlich die in Deutschland tätigen Unternehmen und ist in Zeiten grenzüberschreitender Kriminalität und terroristischer Aktivitäten nur bedingt effektiv.”
Wichtig sei auch, dass das Gesetz verfassungs- und europarechtskonform ausgestaltet wird und es nicht erneut zu einer jahrelangen Hängepartie mit Unsicherheiten für die Unternehmen komme so Kempf. Die erste deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung wurde vom Bundesverfassungsgericht verboten. Telekommunikationsunternehmen hatten jedoch zuvor bereits hohe zweistellige Millionenbeträge in die technischen Voraussetzungen investiert. Nun sollen erneut Kosten auf die Unternehmen zukommen. Kempf kritisiert, es sei nicht nachvollziehbar, dass den Unternehmen die entstehenden Kosten nicht grundsätzlich erstattet bekommen.
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