EU untersucht Vereinbarungen zu Amazon E-Books
Amazon, so der Verdacht der Wettbewerbshüter der EU, könnte die dominierende Stellung bei E-Books ausnutzen. Der Händler soll den Verlagen Bedingungen diktieren, was möglicherweise gegen Wettbewerbsrecht verstößt.
Die EU prüft Vertriebsvereinbarungen bei elektronischen Büchern, die Amazon mit Verlagen trifft. Wie die EU-Komission am Donnerstag mitteilt, soll dabei untersucht werden, ob Amazon die marktbeherrschende Stellung im Bereich E-Books ausnutzt.
Derzeit ist in Europa Amazon der wichtigste Vertriebskanal für elektronische Bücher. Laut EU-Kommission verpflichtet Amazon in Vertriebsvereinbarungen Verlage, dem Online-Händler Konditionen zuzusagen, die mindestens dem Stand der Wettbewerber entsprechen. Laut den Vereinbarungen verpflichte Amazon Verlage auch dazu, über andere oder günstigere Konditionen zu informieren.
Solche Klauseln könnten in den Augen der Wettbewerbshüter der EU-Kommission gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen. Dadurch könne der Wettbewerb eingeschränkt werden, was dann wieder zum Schaden der Verbraucher wäre.
Laut Mitteilung werde sich die formelle Untersuchung zunächst auf die beiden größten europäischen Absatzbereiche beschränken, das heißt auf die Märkte für deutsche und englische E-Books.
“Amazon hat ein erfolgreiches Geschäft aufgebaut”, kommentiert EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. “Allerdings ist es meine Aufgabe, sicherzustellen, dass sich die Vereinbarungen von Amazon mit Verlagen nicht nachteilig auf die Verbraucher auswirken, indem sie andere E-Book-Händler hindern, Innovation zu schaffen und Amazon im Wettbewerb die Stirn zu bieten.”
Es ist nicht das erste Mal, dass sich die EU kartellrechtlich mit E-Books auseinandersetzt. Bereits 2011 hatte die Kommission ein Verfahren gegen Apple und die Verlage Penguin Random House, Hachette Livres, Simon & Schuster, HarperCollins und die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck eingeleitet. Damals standen Apple und die fünf Verlage unter Verdacht, Absprachen zu Preisen von E-Books im Einzelhandel getroffen zu haben. Dadurch sollte der Preiswettbewerb innerhalb der EU eingedämmt werden. Dezember 2012 und auch im Juli 2013 hatten Apple und die Verlage mit Selbstverpflichtungen die Bedenken der Kommission ausgeräumt.
Dass nun eine Untersuchung eingeleitet wurde, bedeute noch keinen Schuldspruch heißt es von der EU. Eine Frist für den Abschluss der Untersuchung gab die EU nicht bekannt. Sollten die Vorwürfe zutreffen, droht Amazon eine Strafe in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
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