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Java-Streit: Supreme Court weist Google-Petition zurück

Google scheitert mit dem Versuch, über den Obersten Gerichtshof der USA ein Urteil aus dem vergangenen Jahr aufzuheben. Im Mai hatte das US-Bundesberufungsgericht beim Federal Circuit ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben und entschieden, dass Oracles 37 Java-APIs dem Urheberrecht unterliegen. Im Oktober 2014 hatte sich Google nun mit einer Petition an den Supreme Court gewandt, und um eine Aufhebung dieses Urteils angesucht. Diese Petition wies das Gericht nun ohne eine Begründung zurück (Im PDF-Dokument auf Seite 10).

Damit verliert Google die Möglichkeit, neben dem Fair-Use-Argument, eine weitere Verteidigungsstrategie aufzubauen. In dem Rechtsstreit zwischen Oracle und Google über die Verwendung von Java APIs in Googles Android, ist nun die letzte verbliebene Frage, ob Google diese APIs in einer angemessenen Weise verwendete. Das Bezirksgericht Nordkalifornien, an das der Fall nun wieder verwiesen wird, wird schließlich auch über die Frage befinden müssen, ob und in welcher Höhe Google an Oracle Schadensersatz leisten muss.

Der Rechtsstreit zwischen Oracle und Google hat nun das höchste US-Gericht erreicht. Hier soll geklärt werden, ob Google mit Android Java APIs zu unrecht verwendet hat.

Mit der Ablehnung des so genannten ‘Writ of Certiorari‘, also dem Antrag auf die Überprüfung des Urteils durch den Supreme Court, verzeichnet Oracle einen “großen Sieg”, wie der Reuters-Gerichts-Reporter Dan Levine auf Twitter verbreitet.

Wie der auf Patent- und Urheberrechtsfragen spezialisierte Blogger Florian Müller in einem Blog zu der Entscheidung des Supreme Courts erklärt, haben lediglich ein Prozent von diesen Review-Anfragen Erfolg. Müller sieht zudem für den weiteren Fortgang dieses Rechtsstreits Google mit den schlechteren Karten.

Müller zietiert aus einer Mitteilung des US Justizministerium an den US Supreme Court: “Die Android-Plattform nutzt die Programmiersprache Java, aber Google hat vorsätzlich Android so gestaltet, dass es nicht mit der Java-Plattform kompatibel ist oder mit Java-Programmen interoperieren kann.” Daher sei – so Müller – auch das Argument eines “Fair Use” nur schwer nachzuvollziehen.

Oracle hingegen erklärt, dass die Softwarebranche auf das Urheberrecht angewiesen sei, um Innovationen schützen und vorantreiben zu können. Daher hat Oracle Google im Jahr 2010 verklagt. Mit der Implementierung von Java in Android soll Google gegen Rechte verstoßen, die Oracle an 37 Java-APIs hält. Der Suchkonzern habe die APIs wissentlich ohne eine Lizenz von Sun Microsystems benutzt, das Oracle 2010 übernommen hat. Google hielt dem entgegen, dass es die APIs kostenlos verwenden dürfe, weil Java selbst kostenlos verwendet werden dürfe.

Im vergangenen Mai erzielte Oracle einen Teilerfolg. Die Geschworenen entschieden, dass Google die “gesamte Struktur, Abfolge und Organisation” der Programmiersprache Java verletzt. Vor Gericht ist jedoch nach die vor die Frage offen, ob Googles Nutzung von Java als “Fair Use” gelten kann.

Im verlauf des Prozesses entschieden die Geschworenen einstimmig, dass Android keine Oracle-Patente verletzt. Der vorsitzende Richter William Alsup urteilte anschließend, dass APIs nicht dem Urheberrecht unterliegen, und wies die Ansprüche Oracles in dahingehend zurück.

Redaktion

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