iOS 8.4: TaiG veröffentlicht Jailbreak

iOS-Logo (Bild: Apple)

Veröffentlicht hat ihn die chinesische Entwicklergruppe TaiG. Version 2.2.0 ihres gleichnamigen Jailbreak-Tools greift offenbar auf dieselben Sicherheitslücken zurück, die das Team bereits unter iOS 8.3 ausgenutzt hat, um die Schutzmechanismen des Betriebssystems zu umgehen.

Für das kürzlich veröffentlichte iOS 8.4 steht bereits ein Jailbreak zur Verfügung. Er stammt vom chinesischen TaiG-Team. Dieses hatte bereits Ende Juni das gleichnamige Jailbreak-Tool für iOS 8.3 bereitgestellt.Mit Version 2.2.0 sollen sich nun Geräte entsperren lassen, auf denen iOS 8.1.3 bis 8.4 läuft.

Der Jailbreak für iOS 8.4 nutzt offenbar dieselben Schwachstellen aus, die TaiG bereits für iOS 8.3 verwendet hat. Mit diesen lassen sich die Schutzmechanismen des Betriebssystems umgehen und den alternativen App-Store Cydia installieren. Auf diese Weise können Nutzer auf Programme zugreifen, die Apple in seinem App Store nicht anbietet.

TaiG rät vor einem Jailbreak, das Gerät zu sichern und die Codesperre sowie den Dienst “Finde mein iPhone/iPad” zu deaktivieren. Zudem benötigen sie iTunes auf ihrem Computer. Treten beim ersten Versuch des Jailbreaks Probleme auf, soll das Deaktivieren der WLAN-Verbindung beim zweiten Anlauf helfen. Auch ein Zurücksetzen des Geräts kann notwendig sein. Aktuell funktioniert TaiG 2.0 nur unter Windows und kann bei Geräten mit iOS 8.1.3 bis iOS 8.3 einen Jailbreak durchführen. Eine OS-X-Variante des Tools liegt derzeit nicht vor. Der Jailbreak ist auch nach einem Neustart aktiv (untethered).

TaiG 2.2.0 erlaubt unter Windows den Jailbreak von Apple-Geräten mit iOS 8.1.3 bis 8.4 (Screenshot: ZDNet.de).
TaiG 2.2.0 erlaubt unter Windows den Jailbreak von Apple-Geräten mit iOS 8.1.3 bis 8.4 (Screenshot: ZDNet.de).

Neben Must-Have-Tools wie SBSettings sind vor allem Programme für den Schutz der Privatsphäre beliebt. Mit Protect my Privacy (PMP) und Privacy lässt sich die Datensammelleidenschaft, die fast jede offizielle App aus dem App Store an den Tag legt, stark einschränken. Die beiden Tools bieten deutlich mehr Datenschutzoptionen als die von Apple in iOS integrierten Privatsphärefunktionen. Auch die Anwendung “iFile” ist bei vielen Nutzern beliebt. Sie erlaubt den unbeschränkten Zugriff auf angeschlossene USB-Sticks. Geräte mit Jailbreak können auch einen Adblocker installieren. Ferner können Jailbreak-Anwender den Sprachassistenten Siri durch Google Now ersetzen.

Durch einen Jailbreak steigt die Gefahr von Infektionen durch Schadsoftware. Im Cydia-Store wurde zwar bislang kein schädliches Programm entdeckt, doch geht insbesondere von chinesischen App Stores eine große Gefahr aus. Cyberkriminelle haben jedoch bereits einen Weg entdeckt, um nicht per Jailbreak entsperrte Geräte mit Malware zu infizieren.

Mit iOS 9 dürften sich Jailbreaks schwieriger gestalten. Denn mit dem kommenden Major Release des Mobilbetriebssystems führt Apple Gerüchten zufolge auf Kernel-Ebene ein neues Sicherheitssystem namens Rootless ein. Es soll Malware blockieren, die Sicherheit von Erweiterungen optimieren und vertrauliche Daten besser schützen. Selbst Nutzer mit Administrationsrechten können dann angeblich nicht mehr auf bestimmte Dateien auf Apples Geräten zugreifen.

Jailbreak nicht verboten

Apple selbst warnt vor Jailbreaks. Sie könnten verschiedenste Probleme auf den gehackten iOS-Geräten verursachen, darunter Instabilität, Sicherheitsprobleme, Gesprächsabbrüche, unzuverlässige Datenverbindungen und verschlechterte Akkulaufzeiten. Der iPhone-Hersteller vertritt außerdem die Ansicht, dass ein Jailbreak seine Lizenzbedingungen verletzt und gegen den US Digital Millennium Copyright Act verstößt. Er behält sich vor, “Kundendienstleistungen für Geräte zu verweigern, auf denen ungenehmigte Software installiert ist”.

Das US Copyright Office hat indes 2010 entschieden, dass ein Entsperren des iPhone für die Installation beliebiger Software legal ist. Die Entscheidung fiel im Rahmen eines alle drei Jahre üblichen Revisionsprozesses des Digital Millennium Copyright Act auf Antrag der Electronic Frontier Foundation (EFF). Zudem ist es Nutzern erlaubt, einen sogenannten Unlock zur Aufhebung der Providersperre (SIM-Lock) durchzuführen. Eine ähnliche Auffassung vertritt auch der Europäische Gerichtshof. Im Januar erklärt er das Umgehen von Schutzmechanismen für die Installation von Programmen für legal. Verboten bleibt das Aushebeln des Kopierschutzes von urheberrechtlich geschützten Inhalten.

[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]

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