Ermittlungen gegen Facebook-Manager wegen Volksverhetzung

Facebook geht zu lasch gegen Hass-Postings in den eigenen Foren vor. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Ermittlungen gegen drei leitende Manager aufgenommen. Die Behörde ermittelt gegen die Manager Singh Athwal und David William Kling sowie Shane Crehan, dem in Dublin ansässigen Finanzvorstand von Facebook. Diese drei werden als Geschäftsführer der Facebook Germany GmbH im Handelsregister geführt. Facebook Germany GmbH erzielt für die Mutter die Einkünfte aus dem Werbegeschäft. Für die Verwaltung der Community allerdings ist Facebook Ireland Limited zuständig. Mit dieser Limited geht ein Nutzer außerhalb der USA durch die Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen auch einen Vertrag ein.

Die Klage geht auf dem Würzburger Anwalt Chan-jo Jun zurück. Er hat die drei Manager wegen vorsätzlicher Beihilfe zur Volksverhetzung angezeigt. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber Spiegel Online bestätigt, wurden Ermittlungen aufgenommen und auch Akten an die Polizei weitergeleitet. Laut Jun laufen die Ermittlungen offiziell seit dem 5. Oktober.

Chun habe in 61 Fällen Hass-Postings und andere strafrechtlich relevante Postings an Facebook zur Löschung übermittelt, denen das soziale Netzwerk in vielen Fällen nicht nachgekommen ist.

Facebook (Grafik: Facebook)

Immer wieder werden Einzelpersonen wegen strafrechtlich relevanter Äußerungen und Aufrufen auf Facebook verurteilt. Neu ist nun, dass auch gegen Verantwortliche der Plattform wegen Beihilfe ermittelt wird. Facebook steht immer wieder in der Kritik nicht entschlossen genug gegen solche Aussagen vorzugehen. Daher hat Jun jetzt auch gegen den deutschen Facebook-Manager Martin Ott Anzeige erstattet. Die Anzeige gegen Facebook erfolgte Anfang September dieses Jahres.

Von Facebook liegt derzeit keine öffentliche Stellungnahme zu den Ermittlungen vor. Laut Spiegel-Bericht werde seitens Facebooks lediglich auf die Möglichkeit verwiesen, solche Postings zu melden. Jun hatte die fraglichen Postings per Mail und auf dem Postweg dem Konzern gemeldet. In den meisten Fällen hatte Facebook erklärt, dass die Äußerungen nicht gegen die Richtlinien der Plattform verstoßen.

In einer Presseaussendung zur Strafanzeige Anfang September erklärt Jun: “Wir sind der Auffassung, dass eine strafrechtliche Verantwortung für die handelnden Personen der deutschen GmbH durchaus schon darin zu sehen ist, dass die Gesellschaft Finanzmittel für den Portalbetrieb erzeugt.” Der Jurist Jun sieht in der Finanzierung des Portalbetriebes “mit Sicherheit eine Behilfehandlung”. Der Standort der Server sei jedoch unerheblich, da die Autoren in Deutschland handeln, unterliegen diese dem deutschen Recht.

So sind zwar Äußerungen durch die Meinungsfreiheit geschützt. Die Grenze zur Volksverhetzung ist jedoch dann erreicht, wenn es um unwahre Tatsachenbehauptungen oder eine Schmähkritik handelt. “Wenn hierbei zu einer Straf- oder Gewalttat aufgerufen wird ‘Einfach abknallen wie tollwütige Hunde!’ oder schlicht die Menschenwürde der betroffenen Personengruppe durch Beschimpfungen oder bloße Hassbekundungen verletzt wird, dann ist schnell der Tatbestand der Volksverhetzung erreicht”, so der der IT-Fachanwalt Christian Solmecke. Im äußersten Fall drohen dem Autor bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

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Redaktion

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