Facebook muss aufgrund einer rechtswidrigen Klausel in den AGB ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro bezahlen. Das Landgericht Berlin folgt mit dieser Entscheidung einem Antrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV). Allerdings ist das Urteil (Az. 16 O 551/10) noch nicht rechtskräftig. Bis dahin muss Facebook die Summe auch nicht in die Staatskasse einzahlen.
Die Verbraucherschützer hatten in ihrem Antrag beanstandet, dass Facebook die sogenannte IP-Lizenz-Klausel trotz rechtskräftiger Verurteilung durch das Kammergericht Berlin vor etwas über zwei Jahren nicht ausreichend geändert habe. Mit dem Urteil war eine Entscheidung des Landgerichts Berlin vom März 2012 bestätigt worden. Darin gelangte das Landgericht zu der Auffassung, dass die beanstandete Werbepraxis von Facebook mit Freundschaftsanfragen, der Import von E-Mail-Adressen bei Neuregistrierungen und die Klauseln zum geistigen Eigentum an den von Nutzern in dem Sozialen Netzwerk veröffentlichten Inhalten wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen respektive Regeln zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuwiderlaufen. Geklagt hatte damals ebenfalls der VZBV.
“Facebook versucht sehr beharrlich, Verbraucherrechte in Deutschland und Europa zu umgehen. Ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro ist ein deutliches Signal. Unternehmen müssen gerichtliche Entscheidungen umsetzen und können sie nicht einfach aussitzen”, so VZBV-Vorstand Klaus Müller zu dem Urteil. “Eine AGB-Klausel wird nicht dadurch besser, dass Facebook ein paar Worte ändert. Auch mit der geänderten Urheberrechtsklausel räumt sich das Unternehmen weitgehende Nutzungsrechte für Inhalte seiner Nutzer ein.” Zwar liegt noch keine offizielle Stellungnahme vor, aller Voraussicht nach wird Facebook aber gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen und damit seiner Linie treu bleiben, ihm unangenehme Maßnahmen so lange wie möglich hinauszuzögern, selbst wenn sie sich nicht abwenden lassen.
Auch der Rechtsanwalt Christian Solmecke sieht in dem Urteil ein wichtiges Signal: “Diese Entscheidung des Landgerichtes Berlin ist zu begrüßen. Sie zeigt, dass sich Facebook und Co an die Gesetze halten müssen. Die von Facebook vorgenommenen Änderungen sind als bloße Makulatur anzusehen, die nichts an der Rechtswidrigkeit ändert.”
Ein Streit zwischen dem VZBV und Google war erst Ende vergangener Woche in eine weitere Runde gegangen. Die Verbraucherschützer hatten den US-Internetkonzern wegen zwei Klauseln in dessen Datenschutzerklärung erneut abgemahnt. Da die gesetzte Frist am 25. Januar 2016 verstrichen war, kündigte der VZBV am Freitag an, “die Angelegenheit nun gerichtlich klären lassen” zu wollen. Aktuell prüfe man den Umfang der Klageerhebung.
Die Verbraucherschützer beanstanden, dass Google automatisiert Inhalte wie E-Mails der Nutzer analysiert, um personalisierte Werbung zu platzieren. Sie halten das für rechtswidrig, weil es an einer wirksamen Einwilligung in diese Art der Datenauswertung fehle. Außerdem müssten private Informationen in E-Mails nicht immer vom Nutzer selbst stammen, sondern könnten auch von Dritten übermittelt werden, die ihm eine E-Mail an die Adresse bei Google senden.
“Es kann nicht sein, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne spezifische Einwilligung mitliest, um diesen dann maßgeschneiderte Produktinformationen anzuzeigen”, begründete Heiko Dünkel, Referent im Team Rechtsdurchsetzung beim VZBV, die Abmahnung im Januar.
[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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