Categories: Politik

Gesetzgeber schafft erste Grundlagen für autonomes Fahren

Das Bundeskabinett hat einen von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegten Gesetzentwurf zu Neuregelungen im Straßenverkehr verabschiedet. Das damit auf den Weg gebrachte Gesetz soll Rechtssicherheit für den Einsatz automatisierter oder zumindest teilautomatisierter Fahrzeuge schaffen. Mit dem Entwurf sollen zudem die Änderungen am Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr in nationale Gesetze umgesetzt werden.

In erster Linie behandeln die geplantzen Neuregelungen für selbstfahrende Autos im öffentlichen Straßenverkehr Haftungsfragen. Außerdem sind dafür einige Änderungen im Verkehrsrecht erforderlich. In Deutschland, das einer der Unterzeichner des ursprünglichen Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 ist, darf derzeit kein Auto ohne Fahrer am Straßenverkehr teilnehmen. Der von 73 Ländern ratifizierte Vertrag wurde von den Vereinten Nationen vor einem Jahr jedoch dahingehend ergänzt, dass auch teilautonome Fahrzeuge zugelassen sind. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Fahrer an Bord ist und jederzeit eingreifen kann.

Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erklärt dazu: “Die Systeme müssen den technischen Regelungen der UNECE entsprechen und so gestaltet sein, dass sie durch den Fahrer übersteuert beziehungsweise abgeschaltet werden können.” UNECE ist die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen.

Laut Minister Dobrindt ist sein Gesetzentwurf ein wichtiger Meilenstein, um das automatisierte und vernetzte Fahren, seiner Ansicht nach die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Autos in greifbare Zukunft zu rücken: “Mit unserem Gesetzentwurf machen wir den Weg frei, damit automatisierte Fahrsysteme immer mehr Fahraufgaben selbstständig übernehmen können. In einem nächsten Schritt setzen wir uns bereits dafür ein, die internationalen Regeln fit zu machen für das Auto mit Autopilot.”

Das geht allerdings nicht ohne weitere Änderungen am Wiener Übereinkommen. Darin müsste die Begriffsbestimmung des “Fahrers” dahingehend erweitert werden, dass ihm künftig automatisierte Systeme mit voller Kontrolle über ein Fahrzeug gleichgestellt werden.

[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]

Tipp: Wie gut kennen Sie sich mit der europäischen Technologie-Geschichte aus? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Redaktion

Recent Posts

Bau-Spezialist Schöck: Migration von SAP ECC ERP auf S/4HANA

Bau- und Fertigungsspezialist investiert in die S/4HANA-Migration und geht mit RISE WITH SAP in die…

1 Tag ago

Pure Storage: Cloud, KI und Energieeffizienz

Trends 2025: Rasante Entwicklungen bei Automatisierung, KI und in vielen anderen Bereichen lassen Unternehmen nicht…

2 Tagen ago

GenKI verbessert Datenmanagement und Angebotsgenauigkeit

DHL Supply Chain nutzt generative KI-Anwendungen für Datenbereinigung und präzisere Beantwortung von Angebotsanforderungen (RFQ).

4 Tagen ago

Rolls-Royce Power Systems nutzt industrielle KI aus der IFS Cloud​

Marke mtu will globale Serviceabläufe optimieren und strategische Ziele hinsichtlich Effizienz, Nachhaltigkeit und Wachstum unterstützen.

4 Tagen ago

Thomas-Krenn.AG: viele Pflichten, knappe Ressourcen, mehr freie IT-Welt

IT-Infrastruktur-Trends 2025: Open-Source-Projekte sowie aufwändige regulatorische und Pflichtaufgaben werden das Jahr prägen.

4 Tagen ago

Stadt Kempen nutzt Onsite Colocation-Lösung

IT-Systeme werden vor Ort in einem hochsicheren IT-Safe betrieben, ohne auf bauliche Maßnahmen wie die…

5 Tagen ago