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Partner erhebt schwere Anschuldigungen gegen Uber

In der aktuellen Ausgabe des in München herausgegebenen Branchenblattes Taxi Times wirft eine Person, die sich als Uber-Partner ausgibt, dem US-Unternehmen nicht nur vor, Geschäftspartner unfair zu behandeln, sondern auch ihnen zur Existenzsicherung Gesetzesübertretungen nahezulegen. Die Person kommt in dem Blatt in einem ausführlichen, allerdings anonymen Interview zu Wort. Die Redaktion erklärt, das sei zu deren Sicherheit notwendig gewesen.

Der Unternehmer habe sich vor einigen Monaten nach eigener Erfahrung als Uber-Nutzer entschlossen, Uber-Partner zu werden. Das US-Unternehmen betreut Deutschland aus einem Büro in den Niederlanden, nachdem er sich über die Website beworben hatte, habe jedoch ein persönliches Gespräch in einem Büro in München stattgefunden. Dort seien auch Befürchtungen über die Rentabilität zerstreut worden: Mit einem Bonussystem stelle Uber sicher, dass man mindesten 19,50 Euro pro Stunde einnehme. Der dafür erforderliche Fahrtendurchschnitt von 0,8 pro Stunde sei aber immer erreichbar. Ein höherer Fahrtendurchschnitt bringe noch höhere Boni.

Nachdem er sein erstes Fahrzeug angeschafft und die erforderliche Firma gegründet hatte, habe ihm Uber auch schnell Fahrer vermittelt. Wenige Wochen darauf sei jedoch das Bonussystem angepasst worden. Es gab dann zwar die Aufstockung auf 21 Euro, aber nur bei einem Fahrtendurchschnitt von 1,0. Danach seien die Konditionen “praktisch im Monatsrhythmus” verschlechtert worden. Schließlich sei das Bonussystem nicht mehr auf den gesamten Tag, sondern auf bestimmte Zeiten eingeschränkt worden. Das bedeutet, dass es für 15 Stunden pro Tag keinen Bonus mehr gibt.

Außerdem wurden auch die weiteren Voraussetzungen für den Erhalt des Bonus verschärft. So musste etwa die Kundenbewertung bei 4,5 von 5 möglichen Punkten liegen, die Annahmequote der Aufträge durch die App bei 90 Prozent und waren inzwischen 1,2 Fahrten pro Stunde zu erreichen. Andererseits habe Uber bei UberBlack die an es abzuführende Provision von zunächst 20 auf 25 Prozent erhöht.

Durch eine weitere Änderung habe Uber zudem die mindestens zu erreichenden Fahrten zum 28. März auf 1,4 erhöht und die Mindestbewertung auf 4,7 angehoben. Gleichzeitig sei die mit der Einführung der um 20 Prozent günstigeren UberX-Option zugesagte Ausgleichszahlung für die Partner nach nur zwei Monaten gestrichen worden.

So wirbt Uber auf seiner Website um Geschäftspartner. Der Alltag scheint den Versprechungen dann jedoch nicht zu entsprechen (Screenshot: silicon.de).

Den interviewten Uber-Partner stört aber nicht nur, dass die einmal gemachten Zusagen zu den Rahmenbedingungen des Geschäfts nachträglich und einseitig in kurzer Zeit zu seinem Nachteil und zum Vorteil der US-Firma geändert wurden, er wirft dem Dienst auch vor, eine zumindest “kreative Auslegung” von Gesetzen und Regelungen zu empfehlen. Als Beispiel führt er die Empfehlung an, als Betriebssitz einen Ort “irgendwo außerhalb von München” zu wählen, um sich und den Fahrern so die Ortskundeprüfung zu ersparen. Allerdings fahre das Auto quasi nur in München, es sei daher so gut wie nie am Betriebssitz. Damit, so ist sich der Uber-Partner inzwischen sicher, verstoße Uber “ständig gegen geltendes Recht.”

Ein weiteres Beispiel für nicht regelkonformes Verhalten sei die Umgehung der sogenannten Rückkehrpflicht. In den Fahrteinweisungen sie mehrfach etwas “komplett anderes” erzählt worden, als nun in einer E-Mail von Uber dazu mitgeteilt wurde. Anlass für die E-Mail seien kritische Berichte in Münchner Zeitungen gewesen.

Eine von der Genossenschaft Taxi Deutschland zusammengestellte Infografik zeigt den Status von Ubers weltweiten Rechtsstreitigkeiten an. Stand der Grafik ist der 13. Juli 2015, nur in den grün markierten Städten und Regionen stand der Dienst damals in seiner eigentlichen Form wie geplant zur Verfügung (Grafik: Taxi Deutschland eG).

Ein dritter Aspekt, bei dem Uber seiner Ansicht nach gegen Gesetze verstoße, sei die Art und Weise, wie Aufträge angenommen werden. “Außerdem bezweifle ich, dass die App-Vermittlung überhaupt rechtskonform ist. Uber spricht in seiner Info-Mail selber davon, dass ein Auftrag fernmündlich beim Fahrer eingehen muss. Davon kann bei der App-Vermittlung keine Rede sein.”

Auf Anfrage von silicon.de war Uber bislang nicht zu einer Stellungnahme zu den in dem Interview erhobenen Vorwürfen und den dort geschilderten Geschäftspraktiken bereit. Das Interview im vollen Wortlaut und mit allen Hintergründen kann bei Taxi Times kostenlos eingesehen werden.

In den USA hat Uber Sammelklagen in Kalifornien und Massachusetts erst vergangene Woche durch eine außergerichtliche Einigung beigelegt. Mit beiden Klagen hatten die Fahrer gefordert, von Uber als reguläre Beschäftigte statt wie jetzt als unabhängige Vertragspartner behandelt zu werden. Uber zahlt nun aber lieber bis zu 100 Millionen Dollar, als darauf einzugehen.

Zugleich versprach Uber mehr Transparenz in Hinblick auf die Fahrerbewertungen und verpflichtete sich in den beiden US-Bundesstaaten eine Fahrervereinigung einzurichten und zu unterhalten sowie darüber quartalsweise Anliegen der Fahrer aufzugreifen und zu beantworten. Durch diesen Erfolg könnten sich nun auch Fahrer in weiteren US-Bundesstaaten ermutigt fühlen.

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Redaktion

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  • Da wird sich ja die Taxiinnung bequem und lächelnd zurück lehnen, wenn so schön in ihr Horn geblasen wird. Diese gesetzlichen Einschränkungen, gegen die UBER so schön und regelmäßig verstoßen mag, werden eines Tages Schall und Rauch sein. Ökologischer Wahnsinn ist die treffende Beschreibung, sinnlos und leer durchs Land zu fahren, nur weil einige Lobbyisten meinen, mit konservativen Widerstand etwas aufhalten zu können, was nicht aufzuhalten geht.

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