Nach einem Machtwort von Kanzlerin Angela Merkel wird nun offenbar die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag ihren Widerstand gegen Erleichterungen für Betreiber frei nutzbarer WLAN-Hotspots aufgeben. Sie hatte bisher darauf bestanden, dass die Befreiung der WLAN-Betreiber von der Störerhaftung nur möglich ist, wenn das WLAN passwortgesichert und mit einer Vorschaltseite versehen ist. Einem Bericht im kostenpflichtigen Teil von Bild.de. zufolge gibt man diese Haltung nun auf macht so den Weg für die Umsetzung einer großzügigeren Regelung noch diesen Monat frei.
Damit wäre dann ein nun bereits zweieinhalb Jahre andauerndes Gezerre um Details einer neuen Regelung beendet, deren Umsetzung insbesondere CDU und CSU durch einen Schlingerkurs und widersprüchliche Signale behindert haben. Bereits im Herbst 2013 hatten sich die Parteien der Großen Koalition in der Unterarbeitsgruppe “Digitale Agenda” darauf geeinigt, Routerzwang und Störerhaftung bei WLANs abzuschaffen und das auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben.
Der dann endlich im Frühjahr 2015 vorgelegte Gesetzentwurf sah vor, dass Nutzer offener WLANs sich zumindest anmelden und beim Anmeldevorgang auf einer sogenannten Vorschaltseite zusichern müssen, dass sie nur legale Inhalte nutzen werden. Kritiker bemängelten, dass damit vorgesehenen Identifikations- und Dokumentationspflichten für WLAN-Betreiber dem eigentlich verfolgten Ziel, in Deutschland flächendeckend offene Internetzugänge einzuführen, nicht dienlich seien. Juristen monierten zudem, dass die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe wie “zumutbare Maßnahmen” an dem ebenfalls beabsichtigten Ziel vorbeigehe, mehr Rechtssicherheit für Gewerbetreibende zu schaffen.
Entgegen der Hoffnungen der Kritiker hatte sich an dem Entwurf dann bis Juni 2015, als der offiziell “Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes” genannte Gesetzentwurf zur Neuregelung der WLAN-Störerhaftung der EU-Kommission vorgelegt wurde, wenig geändert. Der Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) lobte damals zwar, dass die Bundesregierung mit der Neufassung die Trennung zwischen Privatpersonen und kommerziellen Anbietern abgeschafft hatte, bemängelte aber die für beide Nutzergruppen aus seiner Sicht unnötigen bürokratische Hürden.
Der Verband der Deutschen Internetwirtschaft (eco) war ebenfalls unzufrieden: Das Gesetz bringe im Vergleich zu dem schon im Frühjahr 2015 kritisierten Entwurf keine wirkliche Verbesserung der Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber. Und die Regelung zu sogenannten gefahrgeneigten Diensten sei für Hosting-Anbieter nach wie vor “höchst problematisch”.
Doch nicht nur die Industrie-Lobby war mit der Bundesregierung unzufrieden. In einem gemeinsamen Schreiben wandten sich kurz darauf die Digitale Gesellschaft e.V, der Förderverein Freie Netze e.V. und die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. an die EU-Kommission und forderten diese auf, das Gesetz zu stoppen, weil es gegen die Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie der EU und gegen europäische Grundrechte verstoße.
Die Kritik wurde in der Folge auch von der Politik aufgegriffen, fand aber zunächst keine Mehrheiten. Im November 2015 scheiterte Thüringen im Bundesrat mit dem Antrag, die WLAN-Störerhaftung komplett abzuschaffen. Immerhin wurde damals der Antrag von Nordrhein-Westfalen angenommen. Der sah vor, die Pflicht für “angemessene Sicherungsmaßnahmen” aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Begründet wurde das mit den schon lange zuvor von Juristen geäußerten Bedenken, so würden nur neue, unbestimmte Rechtsbegriffe eingeführt, deren Auslegung später bereits absehbar die Gerichte beschäftige. In diesem Sinne hatte sich der Bundesrat übrigens schon im Herbst 2012 in einer “Entschließung zur Beschränkung des Haftungsrisikos für Betreiber drahtloser lokaler Netzwerke” geäußert.
Die entscheidende Wendung in der Sache kam dann wie von Verbanden und Verbraucherschützern gehofft tatsächlich von der EU. Im März erklärte Maciej Szpunar, Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Betreiber öffentlicher WLAN-Netze könnten nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzern haftbar gemacht werden. Sie müssten den Zugang auch nicht zwangsläufig per Passwort absichern, so wie das im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen war.
Die Argumentation machte sich dann kurz darauf auch der ohnehin-WLAN-Begeisterte Bundesminister Alexander Dobrint (CSU) zu Eigen, der sich in einem Interview gegen die Störerhaftung aussprach. Er schloss sich damit seinem Parteifreund, dem bayerischen Heimatminister Markus Söder an, der bereits im Rahmen seiner Regierungserklärung Ende November 2014 nicht nur bislang nicht umgesetzte Pläne für ein bayernweites WLAN vorlegte, sondern auch angekündigte hatte, als Grundlage dafür im Bundesrat auf die Abschaffung der Störerhaftung zu drängen.
Als dazu in der 938. Sitzung des Bundesrats Gelegenheit war, verzichtete Bayern jedoch im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern auf einen ausführlichen Redebeitrag und begnügte sich mit einer kurzen, zu Protokoll gegebenen Stellungnahme von Staatsminister Marcel Huber. Darin heißt es: “Das Ziel des Gesetzentwurfs, eine umfassende Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN-Zugänge durch mehr Rechtssicherheit für Anbieter zu befördern, ist zu unterstützen. Der Freistaat Bayern hält die Sorge der Inhalteanbieter für nachvollziehbar, dass damit mehr Urheberrechtsverletzungen drohen, und hält ein klares Signal zu Gunsten des Urheberrechtsschutzes im Internet und damit für die Kultur-, Kreativ- und Markenindustrie für erforderlich. Gleiches gilt für den Schutz des Persönlichkeitsrechts und anderer schutzwürdiger Interessen.”
In der Stellungnahme heißt es weiter: “Der Freistaat Bayern fordert daher die unverzügliche Aufnahme der Arbeiten zu einem effektiven Schutz dieser Rechtspositionen bei der Nutzung von WLAN-Hotspots diesseits einer bewussten Förderung der Eingriffe durch den Zugangs-Provider, die das Gesetz jetzt schon ahndet. Geeignete Maßnahmen zum Schutz der Urheber und anderer berechtigter Interessen sind das notwendige Gegenstück zum umfassenden Ausschluss der Störerhaftung von WLAN-Anbietern.” Dabei solle man sich an Regeln anderer EU-Staaten orientieren, “ohne sie unkritisch zu übernehmen. Als Vorbilder empfahl Huber das “Three Strikes”-Verfahren in Großbritannien oder die Möglichkeit zur Identifizierung von Nutzern nach österreichischem Recht.
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