Gur Kimchi, Leiter von Amazons Drohnenprogramm Prime Air, hat auf der Konferenz Xponential in New Orleans eine Dreigliederung des für den Verkehr von Drohnen wichtigen Luftraums in bis zu rund 150 Meter Höhe vorgeschlagen. In einem Bericht für heise.de von der Veranstaltung beschreibt Daniel AJ Sokolov die neuen Vorschläge des Onlinehändlers ausführlich. Sie unterscheiden sich in einigen Punkten von den im Juli 2015 auf einer NASA-Veranstaltung in San Francisco unterbreiteten Ideen. Sie weisen aber auch einige Gemeinsamkeiten mit ihnen auf, die nun näher ausgearbeitet wurde, insbesondere in Bezug auf die konkrete Gliederung des Luftraums und die zur Vermeidung von Kollisionen erforderliche Kommunikation der Drohnen untereinander.
Wie bereits 2015 angedacht, soll der Bereich zwischen 400 und 500 Fuß (122 bis 152 Meter) über dem Boden für den Drohnen-Flugverkehr gesperrt werden. Zwischen 200 und 400 Fuß (61 bis 122 Meter) stellt sich Amazon nach wie vor eine Zone vor, die für den Drohnen-Fernverkehr reserviert ist. Unterhalb von 200 Fuß soll der Nahverkehr abgewickelt werden.
Zum “lokalen Drohnenverkehr” zählt Amazon nicht nur seine eigene, in Aufbau befindliche Lieferdrohnenflotte, sondern auch Geräte, die zur Inspektion von Bauwerken, für die technische Wartung wie sie etwa Nokia schon für LTE-Netze demonstriert hat oder für Luftaufnahmen vor. Neu ist, dass Regelung und Aufsicht über den Drohnenverkehr nicht der Flugverkehrskontrolle, sondern neu zu schaffenden Einrichtungen übertragen werden soll. Amazon-Manager Kimchi denkt hier an mehrere Aufsichtsbehörden, führte aber nicht näher aus, wie sich deren Zuständigkeitsbereiche ergänzen oder wo sie sich möglicherweise überschneiden sollten.
Drohnen, die für die Hochgeschwindigkeitszone zugelassen werden, müssten nicht nur eine gewisse Geschwindigkeit erreichen könne, sondern auch in der Lage sein, über IEEE 802.11p autonom mit anderen Drohen zu kommunizieren. Außerdem ist dem Bericht zufolge vorgesehen, dass sie verpflichtet sind, Hindernisse, etwa einen Vogelschwarm, zu melden.
In den USA darf Amazon seit März 2015 unbemannte Flugobjekte unter einigen Auflagen betreiben. Allerdings wird der kommerzielle Einsatz erschwert, da die Drohnen nur eine Flughöhe von bis zu 400 Fuß erreichen und lediglich am Tag bei guten Sichtbedingungen abheben dürfen. Ferner müssen sie stets in Sichtweite des Piloten sei, der zudem ein aktuelles Gesundheitszeugnis sowie eine Privatpilotenlizenz vorweisen können muss.
Amazon CEO Jeff Bezos rechnete bei der ersten Vorstellung von Amazon Prime Air im Dezember 2013 damit, dass der Dienst “in vier bis fünf Jahren” verfügbar sein werde. Das wäre dann also ungefähr Anfang 2018 oder spätestens 2019.
In Deutschland hat sich bislang vor allem DHL bei der Erprobung von Drohnen zur Auslieferung von Paketen hervorgetan. Das Unternehmen begann Ende 2013 projektweise die Zustellung von Medikamenten zu erproben. Später experimentierte es dann mit der Belieferung der Nordseeinsel Juist mittels Drohnen. Vorteilhaft da ist, dass der “DHL Paketkopter” in erster Linie das offene Meer überfliegt.
Dass dies bei bewohnten Gebiet schwieriger ist, musst das Unternehmen im Januar feststellen. Damals scheiterte nicht nur eine geplante Vorführung im oberbayerischen Reit im Winkl an den Wetterbedingungen, sondern formierte sich im Anschluss auch Widerstand der Einheimischen gegen das auf gut zwei Monate befristete Projekt, eine Alm mittels Drohen mit Paketen zu beliefern. Anwohner, aber insbesondere Gastwirte, Hoteliers und Vermieter von Unterkünften störten sich an dem an zentral gelegenen Start- und Landeplatz der Drohnen, durch den sie Unannehmlichkeiten für ihre Gäste befürchteten. Außerdem fürchteten die in dem Gebiet aktiven Gleitschirmflieger, die Drohen könnten für sie eine Gefahr darstellen.
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