Die Bundesnetzagentur will kommende Woche eine überarbeitete Version des im April vorgelegten und seitdem vielfach kritisierten Entwurfs für die Regulierung beim VDSL2-Vectoring präsentieren. Den Entwurf vom April hat sie nun zurückgezogen. Mit dem neuen Entwurf sollen laut Pressemitteilung vor allem die Bedenken der EU-Kommission ausgeräumt werden. Die schloss sich in vielen Teilen der Kritik der Mitbewerber der Deutschen Telekom an.
Laut Bundesnetzagentur sollen Wettbewerber in einer größeren Zahl an Gebieten als bisher angedacht die Vectoring-Technik einsetzen können. Außerdem soll der kommende Entwurf den Zugang zur “letzten Meile” an den Kabelverzweigern erleichtern. Bei den noch zu regelnden Bedingungen für das ebenfalls anzubietende Layer-2-Zugangsprodukt kündigte die Bundesnetzagentur zudem eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission an – wohl um nicht wieder einen Entwurf vorzulegen, der dann an deren Anforderungen scheitert.
Die Verbände in denen sich die Telekom-Wettbewerber organisiert haben – BREKO, BUGLAS und VATM – bemängeln in ersten Stellungnahmen die ihrer Ansicht nach immer noch zu vagen Erklärungen der Bundesnetzagentur zu ihren Regulierungsplänen beim Vectoring. “Abzuwarten bleibt nun, ob die neuen Regelungen nun tatsächlich zu Verbesserungen im Regulierungsregime führen”, erklärt etwa Buglas-Geschäftsführer Wolfgang Heer. VATM-Chef Jürgen Grützner hält derweil fest, dass es bislang außer der vagen Andeutung, dass es in verschiedenen Bereichen Verbesserungen geben solle, keinerlei konkrete Hinweise gebe. “Ob und wie neue Regelungen und Ausbaumöglichkeiten mit moderner Technik verbessert werden oder die Telekom dennoch ein weitreichendes Technologiemonopol zugesprochen bekommt, bleibt abzuwarten.” Auch BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers äußert sich abwartend: “Ob der für Anfang kommender Woche angekündigte neue Entwurf substanzielle Verbesserungen für die Wettbewerber bringt, werden wir eingehend prüfen.”
Mit dem rund 300 Seiten umfassenden Vectoring-Entscheidungsentwurf vom April sollte über einen Antrag der Telekom entschieden werden, mit dem die die exklusive Nutzung von VDSL2-Vectoring in den Nahbereichen der gut 7900 Hauptverteiler in Deutschland beantragt hatte. Die Konkurrenten hatten dagegen argumentiert, dass dadurch der Wettbewerb verzerrt und der Breitbandausbau behindert werde. Letzteres fürchteten sie vor allem wegen der mangelnden Technologieneutralität der vorgeschlagenen Regelungen. Die bevorzugten zwar nicht ausdrücklich das von der Telekom präferierte Ausbauvorgehen, leisteten ihm aber durch die gesetzten Rahmenbedingungen – etwa für Förderrichtlinien – erheblich Vorschub.
[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]
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