10.000 Dollar Schadenersatz wegen Windows-10-Upgrade
Diesen Betrag hat jetzt ein Gericht in Kalifornien einem Reisebüro zugesprochen. Das nicht genehmigte Update soll den PC lahm gelegt und so Einnahmeverluste verursacht haben. Seine Beschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil hat Microsoft zurückgezogen, um weitere Kosten zu vermeiden.
Wegen eines fehlgeschlagenen Updates auf Windows 10 hat ein kalifornisches Gericht einem Reisebüro in erster Instanz Schadenersatz in Höhe von 10.000 Dollar zugesprochen. Gegenüber der Seattle Times bestätigte ein Microsoft-Sprecher, dass der Konzern seine Beschwerde gegen das Urteil zurückgezogen hat und auf weitere Rechtsmittel verzichtet.
Teri Goldstein, die Betreiberin des Reisebüros, hatte warf Microsoft vorgeworfen, das Update auf Windows 10 ohne ihre Zustimmung installiert zu haben. Anschließend habe der PC nicht mehr korrekt funktioniert. Er sei für mehrere Tage unbrauchbar gewesen. Der Support von Microsoft habe das Problem nicht lösen können. Mit ihrer Klage verlangte sie Entschädigung für entgangene Einnahmen und die Erstattung der Kosten für den Kauf eines neuen Computers.
Nutzern von Windows 7 und 8.x bietet Microsoft das Upgrade auf Windows 10 bis zum 29. Juli kostenlos an. Seit der Markteinführung des Betriebssystems wirbt der Softwarekonzern vehement für den Umstieg. Seit Anfang dieses Jahres wird es als “empfohlenes Update” angezeigt. Zwar betont Microsoft, dass das Upgrade nicht ohne Zustimmung des Anwenders durchgeführt wird, aber die zu einem Upgrade berechtigten Windows-Versionen laden die Installationsdateien von Windows 10 herunter, ohne vorher eine Zustimmung einzuholen.
In Deutschland hatte deshalb im Dezember vergangenen Jahres die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Microsoft deshalb abgemahnt. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist der Download des bis zu 6 GByte großen Software-Pakets eine “unzumutbare Belästigung” dar.
Außerdem hat im März die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die umstrittene Datenschutzerklärung von Windows 10 geklagt. Die hält sie, wie zuvor schon die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz – für zu lang und zu unübersichtlich. Kritisiert wird an ihr auch, dass für ein kostenloses Upgrade auf Windows 10 eine pauschale Einwilligung erforderlich ist. Microsoft hatte sich geweigert, eine Unterlassungserklärung der Verbraucherzentrale zu unterzeichnen und auf die Datenschutzklausel zu verzichten.
Das Unternehmen bietet in den veränderbaren Einstellungen zahlreiche Möglichkeiten, die kritisierten, standardmäßigen Vorgaben im Bereich Nutzer-Tracking und Datenschutz zu modifizieren. Empfehlungen, welche Auswahl man da treffen sollte, um weitgehend auf der sicheren Seite zu sein, gibt zum Beispiel ein Leitfaden des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg. Microsoft hatte schon im September 2015 auf seiner Website Hinweise zu den umstrittenen Funktionen veröffentlicht. Der Konzern betont zudem, dass Nutzer jederzeit selbst entscheiden könnten, welche Daten mitgeschnitten werden dürfen.
Das stimmt allerdings nur teilweise, da die früher “Fehlerberichterstattung” genannte Funktion nun nicht mehr optional ist, sondern bereits werkseitig voreingestellt. Zudem lässt sie sich höchstens noch einschränken, jedoch nicht mehr komplett abschalten. Vor allem Unternehmen irritierte das. Allerdings haben auch Administratoren zahlreiche Möglichkeiten zur Konfiguration von Unternehmens-PCs, durch die das Sammeln von Daten verhindert wird. Einen Überblick darüber gewährt ein detaillierter Beitrag der silicon.de-Schwestersite ZDNet.de.
[mit Material von Stefan Beiersmann ZDNet.de]
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