Internet-Millionär Thomas Wagner bei Flugzeugabsturz tödlich verunglückt
Wagner war Gründer und Geschäftsführer der Leipziger Firma Unister, die Webseiten wie ab-in-den-urlaub.de, fluege.de und versicherungen.de betreibt. Der 38-jährige war mit zwei anderen Personen und dem Piloten in einem Kleinflugzeug von Venedig nach Leipzig unterwegs.
Thomas Wagner, Gründer und Geschäftsführer des in Leipzig ansässigen Internet-Unternehmens Unister, ist gestern bei einem Flugzeugabsturz in Slowenien tödlich verunglückt. Der 38-Jährige war zusammen mit zwei weiteren Personen und dem Piloten an Bord eines Kleinflugzeugs vom Typ Piper 32 auf dem Weg von Venedig nach Leipzig gewesen. Absturzursache ist einem Bericht des slowenischen Fernsehens zufolge offenbar die Vereisung der Steuereinrichtung: Das Flugzeug sei für die Nutzung bei den gestern Vormittag herrschenden Temperaturen nicht ausgelegt gewesen.
Update 15 Uhr 50: Neben Wagner ist bei dem Absturz auch Oliver Schilling (39) gestorben. Der Unister-Gründer und zuletzt noch Unister-Gesellschafter habe ebenfalls in dem abgestürzten Flugzeug gesessen. Das haben Angehörige inzwischen gegenüber dem Unternehmen bestätigt.
Wagner hatte Unister im Jahr 2002 gegründet. Das Unternehmen betreibt inzwischen über 40 Webseiten, darunter unter anderem ab-in-den-urlaub.de, fluege.de und versicherungen.de, zu ihm gehören aber auch die Portale Geld.de, kredit.de und auto.de. Die früher ebenfalls von Unister betriebene Auktionsplattform Auvito.de war im Zuge einer Umstrukturierung 2014 ebenso wie ein Call-Center mit rund 120 Beschäftigten dicht gemacht worden. Unister beschäftigt eigenen Angaben zufolge derzeit rund 1200 Mitarbeitern und erwirtschaftet einen Umsatz von rund 500 Millionen Euro.
Der Agentur Piabo zufolge war Unister damit im Frühjahr hinter Zalando (mit rund 10.000 Mitarbeitern), aber noch vor myToys.de und dem Ticket- und Veranstaltungsspezialisten CTS Eventim das zweitgrößte Unternehmen der deutschen Digitalwirtschaft. Es lag damit in der Top-Ten-Liste gemessen an den Mitarbeitern auch vor Unternehmen wie Momox, der Scout24 Holding, Trivago und Groupon.
Die Unister-Geschäftsleitung hat sich bereits zu einer ersten Krisensitzung zusammengefunden. “Wir können Thomas Wagner nicht kompensieren, aber wir werden sein Erbe bestmöglich im Sinne unseres Gründers fortführen“, erklärt Dirk Rogl, Chief Communication Officer der Unister Holding. Das Unternehmen werde “sehr zeitnah”, die Nachfolge von Thomas Wagner regeln. “Wir wissen um die Herausforderung, die Erfolgsgeschichte von Thomas Wagner fortzuschreiben und werden alles daran setzen, dies zu tun”, so Rogl in einer Pressemitteilung weiter.
Wagner war zwar unbestritten erfolgreich, aber nicht unumstritten. So erhob beispielsweise die Staatsanwaltschaft Dresden 2012 Betrugsvorwürfe gegen Unister. Das Unternehmen habe über seine Online-Portale Versicherungsprodukte vertrieben, ohne dafür die Erlaubnis zu haben. Dadurch seien dem Fiskus Steuern in Höhe von etwa einer Million Euro entgangen. Das Unternehmen selbst hatte erklärt, es arbeite bei den Ermittlungen „konstruktiv“ mit den Behörden zusammen, bedauerte jedoch, dass “die aufwändigen und immer wieder von Indiskretionen begleiteten Ermittlungen zahlreiche Geschäftsabschlüsse und Partnerschaften negativ beeinflusst oder gar verhindert haben.”
Medienberichte vom Februar 2016, in denen von einem Schaden in zweistelliger Millionenhöhe durch die Ermittlungen die Rede war, bestätigte Unister teilweise: “Die zitierte Schadenssumme von 43,5 Millionen Euro dürfte dabei die untere Grenze des Möglichen bilden. Dies steht im Kontrast zu dem vorgeworfenen Schaden, der voraussichtlich selbst unter den Annahmen der Staatsanwaltschaft unter einer Million Euro liegen dürfte.”
Gleichzeitig wies es andere Berichte über einen Deal mit der Justiz zurück: Wagner sei nicht, wie berichtet, bereit eine Bewährungsstrafe einzugehen um die Eröffnung eines Hauptverfahrens zu vermeiden. Freiheitsstrafen für Steuerhinterziehung setzten ein entsprechend schuldhaftes Verhalten voraus. Dies liege aber in dem Fall nicht vor. Außerdem wies Unister darauf hin, dass die Klage gleich in mehreren Punkten möglicherweise gar nicht zugelassen wird.