Categories: Politik

US-Justizministerium will Microsoft weiterhin zur Herausgabe von Kundendaten zwingen

Das US-Justizministerium strebt im Streit mit Microsoft die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Es geht dabei um Zugriff auf Kundendaten in einem Rechenzentrum in Irland. Im Juli hatte ein Berufungsgericht entschieden, dass ein in den USA ausgestellter Durchsuchungsbefehl nicht extraterritorial angewendet werden kann. Es kippte damit die Entscheidung der Vorinstanz. Nun geht das Justizministerium dagegen vor. Es begründet den Schritt damit, dass die Entscheidung Strafermittlungen generell behindert.

Durch das Urteil werde ein Werkzeug erheblich eingeschränkt, das bislang “jedes Jahr Tausende Male” genutzt wurde. “Das Urteil beendet zwei Jahrzehnte beständiger Vollstreckung des Stored Communications Act, indem es unterstellt, dass ein in den USA ansässiges Unternehmen die Nutzung von in den USA ansässigen Einrichtungen und Mitarbeitern verweigern kann, um einen von einem Gericht ausgestellten Durchsuchungsbefehl zu befolgen”, begründet das Department of Justice seinen Wiederaufnahmeantrag.

In diesem Rechenzentrum in Dublin sollen Mails gespeichert sein, die offenbar für US-Strafverfolger interessant sind. Microsoft wehrt sich jedoch nach wie vor gegen den Durchsuchungsbefehl. (Bild: Microsoft)

Es erklärt zudem, dass aufgrund des Urteils Unternehmen nach freiem Ermessen entscheiden könnten, ob sie mit einem Gerichtsbeschluss angefragte Daten in einem ausländischen Rechenzentrum speichern und damit dem Zugriff der US-Behörden entziehen. Als Beispiele führt das Justizministerium auch Google und Yahoo an. Beide bieten Cloud-Speicherdienste an und legen die Daten ihrer Nutzer weltweit auf wechselnden Servern ab. Das mache US-Strafverfolgern den Zugriff auf mögliche Beweise zu einem Verbrechen unmöglich.

Dem anhaltenden Druck der US-Behörden ist Microsoft inzwischen erfolgreich ausgewichen und hat Möglichkeiten gefunden, Cloud-Dienste ihrem Zugriff zu entziehen und so auch in Europa rechtskonform anbieten zu können – worauf es etwas stolz aber auch humorvoll in der neuen Deutschland-Zentrale hinweist (Bild: silicon.de)

Microsoft verweist stets darauf, dass US-Ermittler jederzeit das Rechtshilfeabkommen mit der Europäischen Union nutzen könnten, um rechtskonform auf in Irland gespeicherte Daten zuzugreifen. Außerdem rät das Unternehmen der US-Regierung, die Probleme mit den Abkommen zum transatlantischen Datenaustausch zu lösen.

Im Juli hatte der Second Circuit Court of Appeals den Durchsuchungsbeschluss für Microsofts Rechenzentrum in Irland aufgehoben und damit – wie zuvor der Supreme Court in einer anderen Sache – die Möglichkeit der extraterritorialen Anwendung von US-Gesetzen verneint. Der Kongress habe die Anwendung des Stored Communications Act außerhalb der USA nicht vorgesehen, führten die Richter aus. Außerdem sei Microsoft nicht verpflichtet, den Anweisungen der Regierung diesmal Folge zu leisten, nur weil es Durchsuchungsbeschlüsse in anderen Fällen umgesetzt habe.

Für Deutschland hat Microsoft bereits vor einem Jahr gemeinsam mit der Deutschen Telekom einen Weg gefunden, um europäischen Datenschutzanforderungen und rechtlichen Notwendigkeiten nachkommen zu können. Dabei agiert die Deutsche Telekom respektive T-Systems als sogenannter “Datentreuhänder”. Microsoft USA hat dadurch auf die Daten seiner in den Telekom-Rechenzentren betriebenen Dienste gar keinen Zugriff mehr.

Das gilt auch für die vor kurzem gestarteten Azure-Dienste. Das Modell soll offenbar bald auch auf andere Länder übertragen werden. CEO-Satya Nadella hat zum Auftakt einer Europareise Anfang Oktober in Irland erklärt, dass Microsoft seine Cloud-Kapazitäten in Europa 2016 verdoppelt habe. Dafür seien über 3 Milliarden Dollar investiert worden. Anfang 2017 sollen Dienste der Microsoft Cloud dann auch aus Rechenzentren in Frankreich angeboten werden.

Ausgewähltes Whitepaper

Optimierungsbedarf bei Logistikprozessen?

Die Lösung lautet: Dokumentenmanagement. Erfahren Sie im kostenlosen E-Book, wie ein Dokumentenmanagement-System (DMS) Ihnen helfen kann, Ihre Logistikprozesse zu verbessern – von der Artikelnummer bis zur Zustellung. Lesen Sie außerdem, wie Sie ein DMS auch im laufenden Betrieb zeit- und kostensparend implementieren können.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

Tipp: Was wissen sie über Microsoft? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Redaktion

Recent Posts

OT-Security braucht zunächst Asset-Transparenz

Unternehmen wissen oft nicht, welche Geräte in der Produktion eine IP-Adresse haben, warnt Peter Machat…

1 Tag ago

Künstliche Intelligenz erreicht die Cloud

KPMG-Studie: 97 Prozent der Cloud-nutzenden Unternehmen verwenden KI-Dienste von Cloud-Anbietern.

2 Tagen ago

AI Act: Durchblick im Regulierungsdickicht

Bitkom veröffentlicht Online-Tool und Leitfaden zum KI-Einsatz in Unternehmen. Beide Angebote sind kostenlos.

2 Tagen ago

Coveo beschleunigt europäisches Wachstum durch Expansion in der DACH-Region

Neue Kunden sind unter anderem SAP, Conforama Schweiz, 11teamsports, Phillip Morris International, Baywa und Thalia.

3 Tagen ago

Britische Behörden setzen auf Oracle Cloud

Oracle schafft einheitliche Plattform für vier Ministerien und über 250.000 Beamte mit der Oracle Applications…

3 Tagen ago

Windows 10: Wer haftet für Datenschutz nach Support-Ende?

Der Grund: Geräte, die mit veralteter Software arbeiten, sind anfällig für Cyberangriffe und Datenlecks.

3 Tagen ago