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Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor gefälschten Online-Shops

Da immer mehr Verbraucher auf Angebote inzwischen recht professionell erscheinender aber gefälschter Online-Shops hereinfallen, hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen nun noch einmal vor dieser Betrugsmasche gewarnt. Außerdem hat sie zahlreiche Informationsmaterialien bereitgestellt, die Verbrauchern helfen gefälschte Online-Shops zu erkennen, bevor es zu spät ist. Dazu gehören auch eine Checkliste als PDF-Datei sowie ein kurzer Erklärfilm.

Gerd Billen, Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt dazu: “Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern über “Fake-Shops”, die entweder gar keine oder nur minderwertige Ware liefern. Deshalb fördern wir das Projekt der Verbraucherzentrale Niedersachsen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher aufzuklären und gegen diese kriminellen Geschäfte zu wappnen.”

Fake-Shops werben oft mit besonders niedrigen Preisen für hochwertige und begehrte Waren. Schon das sollte Verbraucher aufhorchen lassen. Oft überwiegt aber die Freude, ein besonderes Schnäppchen machen zu können, die Bedenken. Die Betreiber der gefälschten Shops tragen dazu oft noch durch Hinweise auf die begrenzt Verfügbarkeit der Ware bei.

Ein zweiter Aspekt, bei dem Verbraucher aufhorchen sollten, ist die Forderung nach Vorkasse. Zwar wird die auch bei seriösen Shops oft angeboten oder bevorzugt, Alarmglocken sollten aber läuten, wenn nur eine sehr eingeschränkte Anzahl an Zahlungsmöglichkeiten offeriert wird und die sich zudem auf solche beschränken, bei denen der Zahlungsdienstleister nicht als Mittelsmann dient und bestimmte Sicherheiten gewährt. Denn wenn wie von vielen Fake-Shops bekannt entweder wird mangelhafte oder gar keine Ware geliefert wird, ist das Geld weg.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt zudem einen Blick ins Impressum und die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Falls dort wichtige Angaben wie die vollständige Adresse des Firmensitzes, schnelle Kontaktmöglichkeiten wie Mail-Adresse und Telefonnummern fehlen oder falls das Widerrufsrecht ausgeschlossen wird, sei der Shop als unseriös einzustufen.

Aber auch ein komplett erscheinendes Impressum schütz nicht zuverlässig vor Betrug. In der Vergangenheit hatten Betrüger bereits das Impressum völlig unbeteiligter, seriöser Firmen einfach kopiert und für ihre Zwecke genutzt. Besteht schon aus anderen Gründen ein Verdacht, lohnt es sich also, diese Angaben über eine Suchmaschine im Web kurz zu überprüfen.

Die Verbraucherschützer erklären an zwei echten Beispielen, woran Fake-Shops erkannt werden können. Eines der Beispiele ist ein günstiger Online-Versandhändler von Medikamenten, der andere ein Anbieter von günstiger Markensportbekleidung. An diesem Beispiel zeigt sich auch, dass der Name eines bekannten Herstellers in der Webadresse keine Garantie für die Seriosität ist.

Dasselbe gilt übrigens für diverse, auf den Betrüger-Webseiten abgebildete, Siegel. Dabei handelt es sich in der Regel nur um missbräuchlich kopierte Bilddateien. Dieser Versuch, die Glaubwürdigkeit zu erhöhen, kann von Verbrauchern allerdings auch als Waffe gegen die Betrüger verwendet werden: In der Regel bieten die Vergabestellen dieser Siegel auf ihrer Website die Möglichkeit, eine Liste der damit rechtmäßig ausgezeichneten Shops einzusehen. Davon sollte man bei neuen oder unbekannten Shops unbedingt Gebrauch machen.

Verbraucher, die trotz aller Vorsicht auf Betrüger hereingefallen sind, sollten unbedingt Anzeige erstatten. Den laut Thomas Ring, Vizepräsident des LKA Niedersachsen, ist aufgrund der Schnelllebigkeit des Internets ein schnelles behördliches Handeln unabdingbar, ist Ring: “Nur eine konsequente und schnelle Rechtsverfolgung kann Online-Betrug langfristig eindämmen.”

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Redaktion

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  • Zu erwähnen bleibt noch, daß sich diese fake Shops vermehrt bei Amazon herumtreiben und als Händler dort auftreten. Z.B bei teuren Kaffeevollautomaten versuchen sie mit Preisnachlässen von 30 - 40 % unter dem Amazon-Preis, die Käufer zu betrügen. Sie weisen grundsätzlich vor der Kaufabwicklung daraufhin, daß man den Verkäufer per mail kontaktieren soll. Und hier wird man dann oft zur Vorkasse per Überweisung aufgefordert. Bei solchen Aufforderungen wie z.B.
    «««BEVOR "In den Einkaufswagen" «» B.ITTE K.ONTAKTIEREN Sie mich « » info[áť]mail495.com»»»
    Bei so einer so recht plumpen Aufforderung, Alarmglocken an!

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