Telekom-Ausfall laut BSI Kollateralschaden einer weltweiten Hacker-Attacke

Router Speedport W 724V (Bild: Deutsche Telekom)

Offenbar hatten es die Hintermäner auf Zugriff zu den Ports für die Fernwartung abgesehen. Ziel sei eine Schwachstelle im Konfigurationsprotokoll TR-069 gewesen. Für die betroffenen Speedport-Router liefert die Telekom inzwischen Updates aus.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat als Ursache für die Ausfälle von rund 900.000 Internetanschlüssen von Kunden der Deutschen Telekom am Sonntag und Montag nun wie bereits vermutet, eine großangelegten Hackerangriff ausgemacht. Dem BSI zufolge ist der nicht nur auf Deutschland beschränkt gewesen, vielmehr sei weltweit versucht worden, DSL-Router gezielt mit Schadsoftware zu infizieren. Dazu machten sie sich laut Kaspersky auch das Mirai genannte Botnetz zunutze.

“Das BSI ordnet diesen Ausfall einem weltweiten Angriff auf ausgewählte Fernwartungsports von DSL-Routern zu. Diese Angriffe wurden auch in dem vom BSI geschützten Regierungsnetz registriert, in dem sie aber auf Grund funktionierender Schutzmaßnahmen folgenlos blieben. Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum koordiniert derzeit unter Federführung des BSI die Reaktion der Bundesbehörden”, teilte das Amt gestern Abend mit.

Router Speedport W 724V (Bild: Deutsche Telekom)
Speedport-Router (Bild: Deutsche Telekom)

Dem Sicherheitsforscher Johannes Ulrich vom Sans Technology Institute zufolge richtete sich der Angriff gegen Router, bei denen Port 7547 offen ist. Darüber sollte eine Schwachstelle im Konfigurationsprotokoll TR-069 ausgenutzt werden. Die stecke nicht nur in den von der Telekom bereitgestellten “Speedport”-Routern, sondern auch in Produkten von Zyxel.

Die Deutsche Telekom hat mitgeteilt, dass sie Patches für Router der Modellreihe Speedport inzwischen ausliefert. “Durch ein Software-Update, welches aktuell auf die betroffenen Kundenrouter gespielt wird, ist der Fehler neutralisierbar”, heißt es dazu auf der Telekom-Website. “Der Rollout der Software ist bereits erfolgreich gestartet und wir sehen den Erfolg dieser Maßnahme.”

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Grafik: BSI)

Nach wie vor empfiehlt die Telekom, bei betroffenen Router für mindestens 30 Sekunden die Stromzufuhr zu unterbrechen. Dadurch wird ein Neustart ausgelöst, bei dem dann auch automatisch das Update aufgespielt werde. Alternativ können die Patches für die betroffenen Router Speedport W 921V, Speedport W 723V Typ B und Speedport W 921 Fiber auch manuell heruntergeladen und installiert werden.

Über die Störung informiert die Telekom auch auf ihrer Facebook-Seite in einem Video an. Demnach sind die Router-Modelle W 921V und W 723V Typ B “schwerpunktmäßig” betroffen. In dem Video gibt der Konzern auch eine Anleitung für die Installation der Updates.

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Kunden, die zusätzlich zum Breitbandanschluss auch einen Mobilfunkvertrag bei der Telekom haben, können sich derzeit unter “pass.telekom.de” noch einen sogenannten “Day-Flat unlimited-Pass” freischalten lassen. Damit können sie dann einen Tag lang ohne Mehrkosten mobil im Internet surfen. Betroffene, die nicht Mobilfunkkunde bei der Telekom sind, werden an den Telekom Shop verwiesen. Dort sind sie aber auf die Kulanz des Konzern angewiesen, wie der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt, können und müssen Internetprovider nicht garantieren, dass ihre Netze uneingeschränkt verfügbar sind. Die Verträge würden von Gerichten als sogenannte Dienstverträge eingeordnet.

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“Das heißt, es ist nicht eine ununterbrochene Verbindung geschuldet, sondern der Internetprovider muss sich bislang lediglich um einen Verbindungsaufbau und einen Datentransfer bemühen.” Er hafte lediglich, wenn die Verbindungsstörung durch Fahrlässigkeit verursacht wurde. Außerdem enthalten die AGB der Telekom eine Klausel, in der eine Verfügbarkeit der Internetleitung von 97,0 Prozent im Jahresdurchschnitt zugesagt wird. Solmecke weiter: “Das bedeutet, selbst bei einem Ausfall des Anschlusses für eine Dauer von 11 Tagen bzw. 263 Stunden im Jahr würde die Telekom ihre vertraglichen Pflichten noch erfüllen.”

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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