Das Europaparlament hat nun auch die letzte Hürde für die komplette Abschaffung der Roaming-Gebühren innerhalb der EU ausgeräumt. Strittig waren noch die Roaming-Großhandelspreise, also wieviel sich die Mobilfunkanbieter gegenseitig berechnen dürfen. Dem nun verabschiedeten Kompromiss zufolge sollen ab Mitte Juni Obergrenzen für diese Preise “Roaming zu Inlandspreisen” ermöglichen.
“Wir können uns nun tatsächlich darüber freuen, dass es ab dem 15. Juni keine Roaming-Gebühren mehr gibt. Nutzer, die in Europa unterwegs sind, können ohne zusätzliche Kosten ihre E-Mails lesen, navigieren, Fotos auf ihre Social-Media-Profile hochladen und nach Hause telefonieren oder SMS verschicken”, sagte die parlamentarische Berichterstatterin Miapetra Kumpula-Natri. Konkret bedeutet die neue Regelung, dass Verbraucher ab 15. Juni bei Reisen in andere EU-Länder ihre Mobilgeräte zu den Bedingungen des im Heimatland abgeschlossenen Vertrages nutzen können.
Geht die Nutzung über die vertraglich vereinbarten Nutzungsbedingungen hinaus, dürfen die Roaming-Aufschläge festgelegte Preisobergrenzen nicht überschreiten. Die Netzbetreiber haben allerdings etwas Spielraum, wo sie die Nutzungsgrenze beim Roaming ziehen wollen und inwieweit sie damit die frei verfügbare Datenübertragungsmenge einschränken.
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Grund ist eine “Fair-Use-Regelung”, mit der die Anbieter davor geschützt werden sollen, dass Bürger aus einem EU-Land Verträge in einem anderen Land abschließen, in dem die wesentlich günstiger sind und dann nicht nur auf Reisen, sondern quasi ständig “roamen”. Einen echten “Binnenmarkt” wie bei vielen anderen Produkten und Dienstleistungen gibt es also beim Mobilfunk immer noch nicht.
Einige Mobilfunkbetreiber bieten bereits jetzt Verträge an, in denen zusätzliches Roaming mit abgedeckt ist. Diese sind in der Regel teurer. Verbraucher müssen also nach wie vor gut rechnen und viel vergleichen, wenn sie sich nicht über den Tisch ziehen lassen wollen.
[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]