Google: EU will wegen Monopolmissbrauch offenbar Milliardenstrafe verhängen
Berichten zufolge könnte sie zwischen 1 Milliarde Euro und rund 3 Milliarden Euro liegen. Außerdem wird sich die offenbar kurz bevorstehende Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter darauf auswirken, wie Google über die allgemeine Suche hinausgehende Dienste gestalten kann.
Die seit sieben Jahren andauernden Untersuchung der EU-Wettbewerbshüter der Frage, ob Google sein Monopol in der Internetsuche missbraucht, werden offenbar zu einer Strafe in Rekordhöhe führen. Im Mittelpunkt der Untersuchungen standen zuletzt Vorwürfe, Googles Suche wurden den eigenen Preisvergleichsdienst Shopping wettbewerbswidrig bevorzugen. Unklar ist noch, ob sich die Europäische Union auch mit Googles Karten- und Reisediensten und anderen, damit verbundenen Diensten beschäftigen wird.
Wie die Financial Times berichtet unter Berufung auf zwei Personen, die mit dem Verfahren vertraut sind, dass ein Bußgeld von über 1 Milliarde Euro wahrscheinlich ist. Es soll die 2009 wegen Wettbewerbsverletzungen gegen Intel verhängte Strafe in Höhe von 1,09 Milliarden Euro übertreffen. Der Telegraph will von seinen Informanten sogar erfahren haben, dass die von der EU beabsichtigte Strafe bei rund 3 Milliarden Euro liegen soll. Allerdings stehe die Summe noch nicht endgültig fest. Angeblich soll eine Entscheidung noch vor der Sommerpause gefällt werden.
Die rechtlich mögliche Obergrenze für eine Geldbuße liegt bei 10 Prozent des Gesamtumsatzes. Dazu wird der Umsatz von Googles Muttergesellschaft Alphabet herangezogen, der im vergangenen Jahr bei 90 Milliarden Dollar lag. Aufgrund des Verfahrens sollen offenbar 30 Prozent der von Google mit seinem Dienst Shopping erzielten Einnahmen in den Jahren angesetzt werden, für die der Monopolmissbrauch festgestellt wird.
Mit einem Barvermögen von 90 Milliarden Dollar hätte Alphabet keine Probleme, die Strafe zu bezahlen. Ärgerlicher für den Konzern wären wahrscheinlich die Vorgaben, wie er seine Dienste über die allgemeine Suche hinaus künftig noch gestalten darf. Dafür soll ihm zunächst eine Frist gesetzt werden, bis zu der er selbst eine Lösung vorschlagen kann. Einigt er sich bis dahin nicht mit der EU-Kommission, drohen ihm offenbar Strafzahlungen in Höhe von 5 Prozent seiner täglichen Erlöse für jeden weiteren Tag.
EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
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Google wehrt sich seit jeher vehement gegen Versuche, auf seine Suchalgorithmen Einfluss zu nehmen. “Die Qualität zu verbessern, ist nicht wettbewerbsfeindlich”, argumentierte Chefjustiziar Kent Walker Ende 2016. Die Vorwürfe der EU wies er zurück. Verbraucher begännen eine Produktsuche viel häufiger beim dominierenden Onlinehändler Amazon als bei Googles Suche oder bei Preisvergleichsdiensten.
Gegen die EU-Entscheidung kann Google bei europäischen Gerichten klagen. Es ist damit zu rechnen, dass es das tun wird. Das Verfahren endet damit endgültig wohl erst in ein paar Jahren.
Aktuell beschäftigten die europäische Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bereits weitere Vorwürfe gegen den US-Konzern. Dabei geht es um wettbewerbsfeindliches Verhalten im Anzeigengeschäft sowie im Zusammenhang mit Android aus.
[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]
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