Bundeskriminalamt plant Einsatz der kommerziellen Spyware FinSpy
Die auch als FinFisher bekannte Spionagesoftware ist umstritten, da sie auch in Ländern zum Einsatz kommt, die die Menschenrechte mit Füßen treten. Grundlage für den Einsatz ist das im Juni erlassene Gesetz zur Ausweitung der TK-Überwachung. Eine Weiterentwicklung des Bundestrojaner soll künftig auch die Überwachung von Mobilgeräten mit Android und iOS ermöglichen.
Das Bundeskriminalamt baut den eigenentwickelten Staatstrojaner aus, um ihn auch gegen Mobilbetriebssysteme wie Android und iOS einsetzen zu können. Ziel ist es vor allem, die Kommunikation über Messenger-Apps zu überwachen. Alternativ soll die auch als FinFisher bekannte Spyware FinSpy eingesetzt werden. Sie ist bereits in der Lage, Nutzer unterschiedlcher Plattformen auszuspähen.
Aus einem von Netzpolitik.org veröffentlichten, als geheim eingestuften Bericht des Innenministeriums über die Tätigkeit des Kompetenzzentrums Informationstechnische Überwachung (CC ITÜ) im BKA zwischen 18. Februar 2016 und dem 30. April 2017, geht hervor, dass im Herbst 2016 mit der Weiterentwicklung des Bundestrojaners RCIS (Remote Communication Interception Software) begonnen wurde, Mit Version 2.0, die dann auch die Kommunikation über Messenger mitlesen kann, soll 2017 fertig werden.
Die erste, seit Februar 2016 im Einsatz befindliche Version des Bundestrojaners erwies sich Berichten zufolge bald als nicht praxistauglich. Dazu trägt insbesondere die Tatsache bei, dass sie sich nicht für die Überwachung von Messenger-Apps wie WhatsApp, Telegram oder Threema eignet. Die Software könne lediglich Internettelefonie über Skype abhören und sei auf Windows-Rechner beschränkt.
Anschaffung und Einsatz der Software FinSpy werden in dem Dokument damit begründet, eine Alternative für den Fall zu benötigen, dass die vom BKA selbst entwickelte Spähsoftware entdeckt wird. Der Einsatz von “FinSpy” war bis vor kurzem rechtlich nicht möglich. Nun will das Bundesinnenminsterium ihn aber offenbar erlauben. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Behörden keine “grundrechtschonenderen Alternativen” zu der als Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) bezeichneten Maßnahme sehen.
Abgeordnete von CDU, CSU und SPD verabschiedeten vor kurzem ein Gesetz, das den Einsatz eines sogenannten Staatstrojaners erlaubt. Durch Verfahrenstricks wurde der umstrittene Gesetzentwurf ohne Zustimmung des Bundesrats genehmigt. Das neue Gesetz erlaubt den Einsatz des seit 2009 im Rahmen der Terrorismusfahndung möglichen Einsatz des Staatstrojaners auch bei geringeren Anlässen. Dazu zählen etwa Steuerdelikten, Computerbetrug und Hehlerei. Damit ist eine massiv ausgeweitete Überwachung möglich. Das Gesetz rief daher auf breiter Basis scharfe Kritik hervor.
[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]