Urheberrecht: Youtube haftet für Nutzer
Die Online-Plattform Youtube haftet für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden (Urt. v. 03.09.2010 – Az.: 308 O 27/09). Aufgrund der Veröffentlichung der Videos sei Youtube grundsätzlich schadensersatzpflichtig.
Geklagt hatte der Inhaber mehrerer Nutzungsrechte an Aufnahmen und Darbietungen der Musikerin Sarah Brightman. Youtube-Nutzer hatten über die Online-Plattform urheberrechtswidriges Material er Sängerin veröffentlicht. Der Rechteinhaber reichte daraufhin eine Unterlassungsklage ein und forderte Schadensersatz.
Die Online-Plattform YouTube, auf der Nutzer anonym Musik, Filme und Bilder einstellen können, haftet für die Urheberrechtsverletzungen seiner User. Die formularmäßige Versicherung des einzelnen Users, dass kein urheberrechtswidriges Material veröffentlicht wird, ist nicht ausreichend, um die Verantwortlichkeit von YouTube zu verneinen.
YouTube erklärte, dass eine Haftung nicht in Betracht komme, weil das Bereitstellen von urheberrechtswidrigen Dateien nicht gestattet sei. Dies lasse sich YouTube von jedem User formularmäßig versichern.
Die Richter folgten mit ihrem Urteil jedoch der Argumentation des Klägers und gaben ihm Recht. Sie erklärten, dass YouTube als Betreiber und Anbieter des Portals für die Urheberrechtsverletzungen seiner User hafte. YouTube mache sich die Inhalte der Nutzer zu Eigen, so dass für das Internet-Portal erhöhte Prüfpflichten bestünden.
YouTube sei verpflichtet, sich für jeden hochgeladenen Inhalt, die Rechte einräumen zu lassen. Für die Rechteeinräumung reiche es allerdings nicht aus, dass der User eine formularmäßige Versicherung abgebe, da YouTube auch anonym genutzt werden könnte. Insofern habe ein einzelfallbezogener Nachweis zu erfolgen.