ELENA-Daten werden gelöscht
Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, hat nach eigenen Angaben den Datenbankhauptschlüssel des Verfahrens zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) gelöscht. Nur mit diesem digitalen Schlüssel war der Zugriff auf die verschlüsselt gespeicherten Entgeltdaten von mehr als 35 Millionen Arbeitnehmern möglich.
Der Datenbankhauptschlüssel wurde demnach unter Beteiligung des BSI gelöscht. Die als Träger des Schlüssels verwendeten Chipkarten wurden überschrieben und werden geschreddert. Damit sei nach dem Stand der Technik sichergestellt, dass niemand mehr auf die ELENA-Datenbank zugreifen könne.
“Der erste Schritt auf dem Weg zur endgültigen Löschung aller ELENA-Datensätze ist nun getan”, sagte Schaar. “Ich werde darauf achten, dass im Rahmen des folgenden komplexen Löschprozesses sämtliche in der Datenbank sowie in anderen Verfahrenskomponenten gespeicherten personenbezogenen Daten aus dem ELENA-Verfahren vollständig gelöscht werden.”
Seit Januar 2010 waren Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen von ELENA Entgeltdaten ihrer Mitarbeiter an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zu übermitteln. Die Bundesregierung stieg jedoch aus dem umstrittenen Projekt aus.
Am 3. Dezember trat das ‘Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises’ in Kraft. Das Gesetz verpflichtet die Institutionen zur Löschung aller im Zusammenhang mit dem ELENA-Verfahren entstandenen Daten und hebt die Meldepflicht der Arbeitgeber auf. Seit dem 5. Dezember nimmt die ZSS keine Meldungen mehr an. In den kommenden Wochen soll die endgültige Löschung aller weiteren im Rahmen des ELENA-Verfahrens angefallenen personenbezogenen Daten folgen.