Behörden müssen Gebraucht-Software zulassen
Behörden sind verpflichtet, bei der Ausschreibung von Standard-Software auch Anbieter gebrauchter Software zuzulassen. Das hat jetzt die Vergabekammer Düsseldorf in einem Nachprüfungsverfahren entschieden. Jetzt heißt es, dass der Ausschluss gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und gegen die Verdingungsordnung VOL/A verstößt.
Der deutsche Anbieter von Gebrauchtsoftware usedSoft, der diese Information verbreitete, erhofft sich Bewegung im Einkaufsverhalten von Behörden – nicht zuletzt, weil 70 Prozent der deutschen Kommunen faktisch pleite sind.
Anlass des Nachprüfungsverfahrens war eine Beschwerde von usedSoft gegen den Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) des Landes Nordrhein-Westfalen. Bei der Ausschreibung von Microsoft-Standardsoftware waren nur autorisierte MS-Large-Account-Reseller (LAR-Händler) zugelassen worden. usedSoft hatte diese Ausschreibung angefochten. Die Vergabekammer Düsseldorf hat nun das Vergabeverfahren aufgehoben und eine “diskriminierungsfreie Ausschreibung” gefordert.
Die Düsseldorfer Entscheidung vom 23. Mai 2008 macht es faktisch illegal, eine Ausschreibung ausschließlich auf Microsoft-Vertragshändler zu beschränken. Standard-Software müsse diskriminierungsfrei im Offenen Vergabeverfahren beschafft werden. Auch Anbieter gebrauchter Software müssten die Möglichkeit haben, ihr Angebot abzugeben. Voraussetzung für die Bewerbung sei lediglich, dass sie das entsprechende Produkt auch liefern können, hieß es. Auch bestimmte Rabattpolitiken nützen da nichts. In einer solchen Ausschreibung muss in fairem Verfahren das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten können.