Demnach sollen Internetprovider zukünftig dazu verpflichtet werden, auffällige Kunden an eine neue Behörde zu melden, die dann prüfen soll, ob eine Copyright-Verletzung vorliegt oder nicht. Entdeckt die Urheberaufsicht solch eine Urherberrechtsverletzung, bekommt der Nutzer eine Warnung per E-Mail. Wenn jedmand zum dritten Mal erwischt wird, klemmt der Internetprovider den Zugang ab. Der Gesetzgeber könnte so Internetprovider zu Erfüllungsgehilfen der Musik- und Filmindustrie machen. Auch das in Deutschland vor zwei Wochen beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geht zumindest über Umwegen einen ähnlichen Weg. Einmal in Kraft, werden Internetprovider gesetzlich dazu verpflichtet, sechs Monate lang zu speichern, wer wann, von wo und mit welchen Adressen im Netz Daten austauscht.
“Für die Verbraucher ist die Vorratsdatenspeicherung ein einziges großes Damoklesschwert, das zu starken Verunsicherungen führt”, erläutert Roland Stuhr von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Es gehe vordergründig um Abschreckung, und diese Vorgehensweise sei abzulehnen. In einer gemeinsam mit neun anderen Verbänden verfassten Erklärung kritisiert man die Vorratsdatenspeicherung als inakzeptabel. Diese bewirke keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, koste Millionen von Euro und gefährde die Privatsphäre und die Sicherheit Unschuldiger. Des Weiteren beeinträchtige sie die vertrauliche Kommunikation und ebne den Weg in eine immer weiter reichende Massenüberwachung der Bevölkerung. Die Vereinbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten solle gerichtlich überprüft werden.
Auch der nun in Frankreich präsentierte Entwurf wird von Verbraucherschützern heftig kritisiert. So bezeichnete der Verband ‘UFC-Que Choisir‘ die Pläne gegenüber der Online-Ausgabe des französischen IT-Fachmagazins ’01 Informatique’ als “repressiv”. Die Regierung würde eine “sehr konzentrierte und kaum innovative Industrie” schützen, hieß es in einem Statement. Zudem sei zu bezweifeln, dass ein entsprechendes Gesetz überhaupt mit der französischen Verfassung übereinstimme. Dass eine Behörde quasi-richterliche Macht erhalten soll, widerspreche dem Grundsatz der ‘Gleichheit vor dem Gesetz’. “Per se ist das in Frankreich diskutierte System aber nicht unbedingt schlechter als das deutsche”, stellt Stuhr fest.
Die Interessenverbände der Musik- und Filmkonzerne freilich feiern das Abkommen und die geplanten Gesetzesänderungen. “Das ist der bislang wichtigste Schritt, um den Krieg gegen Online-Piraterie zu gewinnen”, erklärte etwa John Kennedy, Geschäftsführer des internationalen Verbandes der Musikindustrie IFPI, in einer auf der eigenen Homepage veröffentlichten Stellungnahme.
Nachdem Klagen und abschreckende Schadensersatzforderungen gegen einzelne Tauschbörsennutzer bisher wenig Erfolg gezeigt haben, will man nun die Internetprovider in die Pflicht nehmen. Das aktuelle Beispiel ist allerdings das erste, wo ein Staat diese neue Strategie der Musik- und Filmkonzerne umsetzen will.
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