Weg für Klagen gegen SCO frei
SCO steht nicht mehr unter Gläubigerschutz nach Chapter 11 des amerikanischen Insolvenzrechts.
Das hat ein US-Konkursrichter auf Betreiben von Novell entschieden, berichtet der ‘Register’. Damit ist der Weg für Novell frei, in Utah ausstehende Lizenzzahlungen einzufordern. Das dortige Gericht hatte nämlich schon früher entschieden, dass der Firma Novell grundsätzlich die Copyright-Rechte an Unix und Unixware gehören. Nach dem Zwischenstopp in Utah geht es für SCO zurück zum Stammsitz nach Delaware, wo ein weiterer Richter wartet, um die restlichen Gläubiger zu bedienen.
SCO hat wenig Mitleid zu erwarten, denn das Unternehmen hatte in den vergangenen Jahren nichts unversucht gelassen, weite Teile der Linux-Anwender zu verunsichern und Anbieter vor Gericht zu zerren. Unter anderem waren – man wird sich erinnern – Patentrechtsforderungen an IBM erhoben worden.
Das Gericht in Utah beendete den Spuk und sprach Novell die strittigen Rechte an Unix zu. Damit zerfielen auch SCOs Ansprüche gegenüber IBM, Red Hat und anderen Firmen. SCO hatte zudem versucht, unter Linux-Nutzern Unsicherheiten zu schüren und bot eine Schutzlizenz gegen rechtliche Ansprüche an. Zunächst auch in Deutschland, nach einer gerichtlichen Verfügung jedoch nur noch in den USA.
SCO hatte mit dieser Strategie jedoch keinen Erfolg – im September musste das Unternehmen in Insolvenz gehen und einen Antrag auf Reorganisation gemäß Chapter 11 des US-Insolvenzgesetzes stellen.