Vodafone hatte T-Mobile per einstweiliger Verfügung untersagt, das iPhone nur in Verbindung mit einem T-Mobile-Mobilfunkvertrag über zwei Jahre Laufzeit anzubieten. Vodafone passt es nicht, dass das Apple-Handy für SIM-Karten anderer Mobilfunkanbieter gesperrt ist. Das Vertriebsmodell der Telekom-Tochter sieht vor, dass ein Drittel der mit dem iPhone erzielten Umsätze an den amerikanischen Apple-Konzern abgeführt wird und im Gegenzug dafür erhält T-Mobile die Exklusivrechte für Deutschland.
Mit dem Streit um das iPhone erreicht die Klageflut seit Beginn des Handy-Booms einen neuen Höhepunkt. Es wurde sogar um den Text der Telekom-Pressemitteilung zum Verkaufsstart des Trend-Handys am 9. November gestritten. Bei der Gerichtsverhandlung geht es nun um viel Geld. Das Gericht erhöhte den Streitwert des Verfahrens von 500.000 Euro auf zwei Millionen Euro.
Bei den bisherigen Verhandlungen sprach der Vodafone-Anwalt, Ulrich Pross von einer “willkürlichen Preisgestaltung”. Zumindest hatte das Unternehmen erreicht, dass T-Mobile das iPhone als Sim-Lock frei verkaufen müsse. Der Kaufpreis liege dabei aber bei stolzen 999 Euro. T-Mobile versicherte jedoch, dass das iPhone zu einem Einkaufspreis bezogen werde, der “mehrere hundert Euro” über den 399 Euro Vertragspreis liegt.
Der Anwalt von T-Mobile Martin Wissmann bezeichnete vor Gericht das Vertriebsmodell für das Smartphone als “Gesamtprodukt” und eine “verbraucherfreundliche Konstruktion”. Wissmann verwies darauf, dass das Apple-Handy für das T-Mobile-Netz optimiert sei und im Netz von Vodafone nicht funktioniere.
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