Das berichtet unter anderem der “Stern” in seiner Online-Ausgabe. Das Hamburger Landgericht habe mittags entsprechend entschieden. Damit ist die vom Konkurrenten Vodafone erwirkte einstweilige Verfügung aufgehoben.
T-Mobile kann damit auch weiterhin und wie ursprünglich vereinbart das Apple-Handy mit Vertragsbindung und Netzsperre verkaufen. Bis heute Mittag hatte aber Vodafone seinem Rivalen genau dies untersagt. Vodafone passt es nicht, dass das Apple-Handy für SIM-Karten anderer Mobilfunkanbieter gesperrt ist. Das Vertriebsmodell der Telekom-Tochter sieht vor, dass ein Drittel der mit dem iPhone erzielten Umsätze an den amerikanischen Apple-Konzern abgeführt wird und im Gegenzug dafür erhält T-Mobile die Exklusivrechte für Deutschland.
In den bisherigen Verhandlungen sprach der Vodafone-Anwalt, Ulrich Pross von einer “willkürlichen Preisgestaltung”. Zumindest hatte das Unternehmen erreicht, dass T-Mobile das iPhone als Sim-Lock frei verkaufen muss. Der Kaufpreis liege dabei aber bei stolzen 999 Euro. T-Mobile versicherte jedoch, dass das iPhone zu einem Einkaufspreis bezogen werde, der “mehrere hundert Euro” über den 399 Euro Vertragspreis liegt.
Der Anwalt von T-Mobile Martin Wissmann bezeichnete vor Gericht das Vertriebsmodell für das Smartphone als “Gesamtprodukt” und eine “verbraucherfreundliche Konstruktion”. Wissmann verwies darauf, dass das Apple-Handy für das T-Mobile-Netz optimiert sei und im Netz von Vodafone nicht funktioniere.
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