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Verfassungsgerichtlich bestätigt

42.200 Treffer jedenfalls listet Google nach Eingabe der boolschen Verknüpfung “fühlt AND Auffassung AND bestätigt AND Bundesverfassungsgericht”.

Und so war’s denn auch diese Woche wieder, als die Richter im Streit um die Hausdurchsuchung bei der Zeitschrift Cicero entschieden. Dabei ging’s im Wesentlichen um die Frage, was Polizei und Staatsanwaltschaft in fremden Räumen dürfen und was die Leute, die dort leben oder arbeiten, sich deswegen alles gefallen lassen müssen. Also darum, was in einer ziemlich konfliktträchtigen Situation Rechtens ist.

Trotzdem müssen sich wohl während der Urteilsverkündung Bundesjustizministerium und Journalistenverband irgendwie darüber einig geworden sein. Denn beide fühlen sich seither in ihrer – obwohl zuvor doch jeweils recht gegensätzlichen – “Auffassung bestätigt”.

Dieses Gefühl mag auch daher rühren, dass Juristen – zumal, wenn sie in der Hierarchie besonders hoch angesiedelt sind – sich oft sehr verquer ausdrücken. Viele Menschen verstehen daher vielleicht gar nicht so genau, was ein Gericht bestätigt und was nicht.

Den Karlsruher Richterspruch nun könnte man deshalb vereinfacht auch so formulieren: Die Maxime des großen Franz Beckenbauer “Schaugn mer mol, nachher segn ma scho” ist zwar sehr weise. Trotzdem muss in einem Rechtsstaat eine Hausdurchsuchung anderweitig begründet werden.

Beckenbauer reicht da nicht. Und auch nicht dazu, um auf den Punkt zu bringen, was derzeit in der Innenpolitik abläuft. Da passt schon eher der Slogan des Aktendeckel-Herstellers Leitz: “Alles im Griff”. Um das Wer? und das Wen? geht’s dabei nämlich.

Eigentlich ist es ja so, dass bei einem Satz mit dem Prädikat “im Griff haben” in einem Rechtsstaat das Volk im Nominativ und der Staat im Akkusativ stehen sollte. Praktisch aber verkehrt sich das in Deutschland immer mehr.

Nachdem etwa die USA den deutschen Staatsbürger Khaled al-Masri entführt und gefoltert hatten – aus Versehen, wie’s heißt – da hörte die Polizei das Telefon von dessen Anwalt ab. Mit der Begründung: Es hätte ja sein können, dass die Entführer bei dem eben mal anrufen.

Das taten sie allerdings nicht. – Entführer sind halt hinterhältig. – US-Vertreter riefen statt dessen beim damaligen Innenminister Otto Schily an. Dessen Telefon aber wurde nicht abgehört. So weit ging das Interesse der Polizei, einen Fall von schwerem Menschenraub aufzuklären, denn doch wieder nicht.

Und auch von sich aus erzählte Schily den Ermittlern nichts. “Ich bin nicht der Erfüllungsgehilfe der Staatsanwaltschaft”, verriet er damals dem Berliner Tagesspiegel.

Jene protokollierte derweil Telefonate mit, die al-Masris Anwalt mit Journalisten vom ZDF und vom Stern führte. Und so kam es, dass just jene Leute von den Staatsorganen kontrolliert wurden, derer sich die Bürger normaler Weise bedienen, um die Staatsorgane zu kontrollieren. Rechtsanwälte fürs Individuelle. Und Journalisten, wenn’s um öffentliche Kontrolle geht.

Nun ist es aber auch so, dass die Staatsorgane sich auch wechselseitig kontrollieren, die Exekutive von Bund und Ländern und die Judikative beispielsweise. Gegenwärtig bedeutet das, dass es dem Bund per Beschluss des Bundesgerichtshofs verboten ist, heimlich die Rechner von fremden Leuten zu durchsuchen.

Derweil aber erlaubt dies das Land Nordrhein-Westfalen. Und Thüringen versucht, es über die Länderkammer bundesweit einzuführen. Das hat der dortige Justizminister am Dienstag erklärt.

Und noch etwas ist vor kurzem durchgesickert: Die Telekom speichert jetzt die IP-Adressen von Surfern, die mit einer Flat-Rate im Netz unterwegs sind, nicht mehr monatelang, sondern nur noch ein paar Tage. Dies geht ebenfalls auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Datenschutz zurück.

Na ja. Es ist gemischt. Gelegentlich aber gibt’s schon die eine oder andere positive Nachricht. Durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil von dieser Woche jedenfalls, da fühlt sich der Schreiber dieser Kolumne wirklich wieder einmal voll in seiner Auffassung bestätigt.

Silicon-Redaktion

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