Das Berufungsgericht in Washington hat damit dem Einspruch von HyperPhrase stattgegeben und die Patentklage gegen Google zur erneuten Verhandlung an das zuständige Distriktgericht zurück verwiesen.
Laut dem Berufungsgericht wurden in dem ersten Verfahren die Patente nicht korrekt interpretiert und damit zu voreilig im Sinne von Google und gegen HyperPhrase entschieden. In der ursprünglich 2006 von HyperPhrase angestrengten Klage hatte das Unternehmen angegeben, auf Methoden, die Google bei den AutoLinks anwendet, mehrere Patente zu besitzen.
Googles AutoLinks ermöglichen das kontext-abhängige Bereitstellen von Links, die auf Online-Karten oder auch auf Bücher bei Amazon verweisen können.
In einem Punkt hat sich das Gericht jedoch dem Urteil der ersten Instanz angeschlossen. Demnach verletzt das für Google deutlich wichtigere Werbekonzept AdSense keine der von HyperPhrase vorgebrachten Patente.
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