Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII e.V) und der Blumenhändler Fleurop haben sich damit im Einspruchverfahren gegen Amazon durchsetzen können. Amazons Geschenk-Patent, das offiziell unter der Patentnummer EP927945 läuft, ist eine europäische Variante des umstrittenen US-Patents auf ‘One-Click’, das in bestimmten Bereichen ebenfalls bereits aufgehoben wurde.
FFII hatte vor dem Europäischen Patentamt argumentiert, dass es sich bei EP 927945 um ein reines Softwarepatent handelt. Diese Form von Patenten ist jedoch laut Artikel 52 des Europäischen Patentabkommens unzulässig. “Computer waren schon immer in der Lage, das tun. Sie haben sie lediglich dazu programmiert”, erwiderte ein Prüfer auf das Argument des reichlich überraschten Amazon-Anwaltes, dass in der patentierten Methode doch ein Computer enthalten sei und damit eine patentierbare und neue Technik vorliege.
Doch das reichte für die Prüfer noch nicht aus, um damit das Patent für nichtig zu erklären. Statt dessen erkannte man das Patent aufgrund der Tatsache ab, dass ein “erfinderischer Schritt” nicht vorhanden sei. Daraufhin durfte Amazon das Patent neu formulieren. Diese neue Formulierung jedoch verstieß gegen Formalvorschriften und wurde daraufhin aufgehoben.
In den Augen des FFII ist dieser Schritt “gekünstelt”. Hartmut Pilch, Gründer und Schatzmeister des FFII, kommentierte, dass die Schlacht um Softwarepatente noch lange nicht vorbei sei. Dennoch sei das Urteil ein Schritt in die richtige Richtung. “Vor ein paar Jahren wäre das EPA einfach den USA und damit Amazon gefolgt. Heute werden aber wenigstens die grundlegenden Probleme deutlich erkannt.
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