Erwägenswert sei ein Verfallsdatum für alle privat gespeicherten Daten. Das fordert der Jurist und Professor an der US-Eliteuniversität Viktor Meyer-Schönberger. “Google müsste lediglich in der Abfragemaske auch ein Ablaufdatum für die Suchanfrage vorsehen. So kann der Benutzer selbst entscheiden, ob und wie lange Google diese Suchanfrage speichern und für seine Zwecke verwenden will”, sagte Meyer-Schönberger gegenüber der Onlineausgabe Die Welt.
Google lehnt diesen Vorschlag vehement ab. Ein Sprecher des Unternehmens wies darauf hin, dass Google die gesammelten Nutzerdaten nach 18 Monaten anonymisiert. Die Suchmaschine verteidigt seine Datensammlungen als Mittel zur Qualitätssicherung.
Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar setzt sich für ein Google-Spionageverbot bei Personalabteilungen ein. Denn der Vergangenheit eines Bewerbers können Arbeitgeber mit Hilfe der Suchmaschine ganz leicht auf den Grund gehen. Im schlimmsten Fall kann es dem Bewerber das Genick brechen, wenn er früher in schrägen Internetforen mit richtigem Namen oder einer identifizierbaren E-Mail-Adresse unterwegs war.
Auch wenn die Daten angeblich gelöscht sind, ist es kein Problem – mit diversen Suchmaschinen, die eingespeisten Daten wieder ausfindig zu machen. Google ist dabei nur eine Möglichkeit. Bei der weltgrößten Suchmaschine gibt es dafür eine Cache-Funktion. Riesige Datenbanken wie Archive.org haben bis heute Milliarden Webseiten abgespeichert.
Nach Schaar sei auf deutscher Ebene ein Verbot vorstellbar, wonach eine im Internet gefundene Information nach fünf Jahren einem Arbeitgeber nicht mehr entgegengehalten werden dürfe. So ein Gesetz bringt jedoch nur wenig, wenn ein Arbeitgeber nach der Vergangenheit des Bewerbers googelt und dies nicht als Grund für die Absage nennt. “Die praktische Umsetzung ist das Problem”, sagte die Sprecherin von Schaar. Den Datenschützern bleibe so meist nur öffentlicher Druck, um Internet-Unternehmen zu mehr Transparenz zu zwingen.
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