Jetzt heißt es Finger weg von illegalen Downloads offensichtlich rechtswidriger Angebote im Internet. Das hat der Gesetzgeber jetzt klargestellt – das bisherige Urheberrecht war hier nicht eindeutig. Vorsicht also bei kostenlosen Film- und Song-Angeboten aus zweifelhaften Quellen. Bei legalen Musikanbietern im Netz sind Downloads meist kostenpflichtig. Wenn Lieder kostenlos zur Verfügung stehen, sollten die Nutzer genau hinschauen, erklärte der Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM). Schon ein einziger illegaler Download genügt und es drohen Geld- oder Haftstrafen und zudem Schadenersatzforderungen von bis zu 10.000 Euro.
Auch vor Online-Tauschbörsen wird gewarnt. Denn um solche Börsen zu nutzen, muss ein Nutzer Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Wer die Anweisungen nicht richtig liest und den falschen Klick macht, öffnet vielleicht unbewusst sein Musik-Archiv. Damit werden jedoch schnell urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht und das ist strafbar.
Ebenfalls rechtswidrig ist es den Kopierschutz von CDs und DVDs zu umgehen. Wenn Originale einen Kopierschutz haben, dürfen sie nur analog kopiert werden, zum Beispiel von der CD auf eine Kassette. Der Inhalt darf also nicht auf eine andere CD gebrannt werden. Wer versucht, die Sperre bewusst zu knacken, macht sich strafbar. Dann drohen Geldstrafen, bei gewerbsmäßigem Handel mit Raubkopien sogar Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Schon eine einzige Raubkopie gilt als illegal.
Privatkopien von nicht geschützten CDs und DVDs bleiben weiterhin erlaubt. Das neue Gesetz definiert zwar keine Obergrenze. Vor Jahren hielten Richter aber maximal sieben Kopien für zulässig. Voraussetzung ist, dass derjenige, der kopiert, über die Originale verfügt und sich diese legal besorgt hat. Im Preis für CD- und DVD-Brenner sowie Rohlinge sind Urheberrechtsabgaben enthalten, die über Verwertungsgesellschaften an Künstler oder Musikverlage fließen. Wer also zu Hause CDs kopiert, zahlt auch Geld an die Urheber.
Auch das Kopieren kommerzieller PC-Software für den Privatgebrauch ist in den meisten Fällen untersagt und es gibt auch für wenige Kopien keine Ausnahme. Kopien sind allenfalls erlaubt, wenn sie für die bestimmungsgemäße Nutzung der Software benötigt werden oder wenn Sicherungskopien erforderlich sind. Die Hersteller weisen in den Nutzungsbedingungen darauf hin und gehen mittlerweile verstärkt gegen Raubkopien vor.
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