Gegenwärtig zahlen britische Verbraucher noch höhere Preise für Musikdownloads. Die iTunes-Downloadpreise liegen dort derzeit fast zehn Prozent über den entsprechenden Preisen in der Eurozone. Die britische Verbraucherschutzorganisation “Which?” hatte deshalb bei der Europäischen Kommission 2005 offiziell Beschwerde eingelegt.
Aufgrund der Ankündigung Apples stellte die Europäische Kommission die Ermittlungen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens ein. “Die Kommission begrüßt Lösungen, durch die der Verbraucher in den Genuss eines echten Binnenmarkts für Musikdownloads kommt”, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes.
Apple betreibt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einen iTunes-Internetstore für Musik mit mehreren länderspezifischen Benutzeroberflächen. Verbraucher des EWR können Songs nur auf der für ihr jeweiliges Heimatland bestimmten Website erwerben. iTunes prüft den Wohnsitz der Verbraucher anhand der Kreditkartendaten.
Die Kartelluntersuchung der Kommission hatte ergeben, dass die Organisation des europäischen iTunes-Stores nicht durch Vereinbarungen zwischen Apple und den großen Plattenfirmen bestimmt wird. Daher werde die Kommission in dieser Sache keine weiteren Schritte unternehmen. Apple hatte die Kommission davon überzeugt, dass das Online-Angebot durch unterschiedliche Regelungen des Urheberrechts beeinflusst werde. Und es dadurch schwierig sei, die Internetläden für Verbraucher der gesamten EU zugänglich zu machen.
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