Ein neues Gesetz soll Verbraucher künftig vor überteuerten 0190er-Nummern schützen. Nach einem im Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf dürfen die Anbieter in Zukunft nicht mehr als 3 Euro pro Minute berechnen und die Verbindung muss automatisch nach einer Stunde getrennt werden. Außerdem soll der Anbieter den Minutenpreis vor jeder Verbindung angeben müssen.
Als zusätzliche Sicherheit sollen sich die Anbieter der 0190er-Nummern bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) registrieren lassen und bestimmte Voraussetzungen beim Verbraucherschutz erfüllen. Der kann nämlich dann die Anschrift eines jeden Anbieters bei der RegTP erfragen. Die Preisangabepflicht soll nach dem Entwurf auch für Handys gelten.
Die Internet- und Verbraucherschutzbeauftragten der Bundestagsfraktionen von CDU und CSU, Frau Dr. Martina Krogmann und Ursula Heinen, kritisieren den Gesetzesentwurf als immer noch unzureichend. Beispielsweise seien die Ausweichnummern wie 0118, 0136 oder 0137 nicht mit aufgenommen worden, und es fehle mit dem Inkassoverbot eine zentrale Schutzvorschrift, berichtet Reuters.
Ebenso mangele es an strafrechtlichen Maßnahmen bei Verstoß gegen die Pflicht zur Preisangabe. Außerdem ziehe die Verpflichtung der Netzbetreiber zur Preisänderungsangabe fatalerweise den Falschen zur Verantwortung. Die Mindestvoraussetzungen zur Registrierung seien weiterhin zu unklar.
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